Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Groppe, kolorierter Kupferstich aus Blochs Naturgeschichte der Fische (1782–84)
Illustration: Marcus Elieser Bloch, Oeconomische Naturgeschichte der Fische Deutschlands (1782–84) / Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Groppe (Koppe): Merkmale, Größe und Lebensraum

Die Groppe (Cottus gobio), auch Koppe oder Mühlkoppe genannt, ist ein kleiner Fisch kühler, sauberer Bäche, der am Gewässergrund lebt und meist 10 bis 15 cm lang wird, höchstens 18 cm. Sie ist keine Grundel und hat keine Schwimmblase. Die Groppe steht im Anhang II der FFH-Richtlinie, gilt nach der Roten Liste von 2023 bundesweit als ungefährdet und ist in den meisten Bundesländern ganzjährig geschont. Dieser Steckbrief nennt Größe, Gewicht, Alter, Laichzeit und Lebensraum mit Quelle, zeigt den Unterschied zur Grundel und die Regeln in allen 16 Bundesländern.

Groppe-Steckbrief: Größe, Gewicht, Alter und Laichzeit auf einen Blick

Die Groppe (Cottus gobio) wird meist 10 bis 15 cm lang, wiegt kaum mehr als 25 g und laicht meist im März und April. Die Werte stammen aus FishBase, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Roten Liste der Süßwasserfische Deutschlands von 2023 und Artensteckbriefen der Landesämter in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen; die Quellen sind am Ende der Seite aufgeführt.

Merkmal Groppe (Cottus gobio)
Wissen­schaft­licher Name Cottus gobio Linnaeus, 1758
Weitere Namen Koppe, Mühlkoppe, Westgroppe
Familie Cottidae
Länge meist 10 bis 15 cm; höchstens 18 cm (Gesamtlänge, TL)
Gewicht kaum mehr als 25 g
Alter 2 bis 4 Jahre in warmen, nahrungsreichen Gewässern; bis zu 10 Jahre in kühleren, nahrungsarmen
Geschlechts­reife meist mit zwei Jahren bei 6 bis 9 cm Länge; ein Teil schon am Ende des ersten Lebensjahres
Laichzeit meist März und April; je nach Gewässer von Februar bis Mai
Lebensraum sommerkühle, sauerstoffreiche Bäche, Flüsse und Seen mit Kies- oder Steinsohle; Schwerpunkt im Mittelgebirge
Nahrung Bodenwirbellose wie Insektenlarven und Flohkrebse; Fischeier und Jungfische nur gelegentlich
Raub- oder Friedfisch weder noch im engeren Sinn: Süßwasserfisch, der überwiegend Wirbellose frisst
Schutz und Gefährdung FFH-Richtlinie Anhang II; Rote Liste Deutschland 2023: ungefährdet. Weltweit (IUCN, 2023): Least Concern

Was ist eine Groppe? Ein kleiner Grundfisch kühler Bäche

Die Groppe ist ein kleiner Süßwasserfisch aus der Familie Cottidae, der am Boden kühler, klarer Bäche und Flüsse lebt. Groppe, Koppe und Mühlkoppe bezeichnen dieselbe Art: Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt Koppe, Mühlkoppe und Westgroppe als deutschsprachige Synonyme, das BfN schreibt „Groppe“, und die Rote Liste von 2023 nennt die Art „Koppe“. Gemeint ist hier der Fisch, nicht der gleichlautende Nachname.

Woran erkennt man eine Groppe? Keulenförmiger Körper und breiter Kopf

Man erkennt die Groppe an ihrem keulenförmigen Körper, der bis auf die Seitenlinie schuppenlos ist, am breiten, abgeflachten Kopf mit großem Maul und an den großen, fächerförmigen Brustflossen. Das HLNUG beschreibt zudem wulstige Lippen und große, etwas vorgewölbte Augen auf der Kopfoberseite. Die kleinen Bauchflossen sitzen an der Brust und werden von den Brustflossen überdeckt. Die Rückenflosse ist geteilt; die Färbung reicht von gräulich bis bräunlich mit unregelmäßiger Marmorierung. Nach dem Landesamt in Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) hat die Westgroppe zwei Rückenflossen, von denen die erste einen gerundeten Rand hat.

Wie groß wird eine Groppe? Meist 10 bis 15 cm, höchstens 18 cm

Eine Groppe wird meist 10 bis 15 cm lang, die größten Tiere erreichen 18 cm. FishBase nennt 10 cm als übliche und 18 cm als größte Gesamtlänge (TL); das HLNUG gibt 15 cm als in der Regel erreichte Höchstgröße an, das BfN beschreibt die Art als „15 cm lang“ und das LUNG nennt 12 bis 15 cm. Beim Gewicht gibt das LUNG an, die Groppe werde kaum schwerer als 25 g. Wer eine einzelne Zahl braucht, kann 15 cm als gut belegte übliche Obergrenze betrachten.

Wie alt wird eine Groppe? 2 bis 4 Jahre, in kühlen Bächen bis 10 Jahre

Eine Groppe wird in warmen, nahrungsreichen Gewässern 2 bis 4 Jahre alt, in kühleren und nahrungsarmen bis zu 10 Jahre. So steht es im BfN-Artenporträt und im Steckbrief des LUNG; FishBase nennt 10 Jahre als höchstes berichtetes Alter. Geschlechtsreif wird die Groppe meist mit zwei Jahren (LUNG, Sachsen) bei einer Länge von 6 bis 9 cm (HLNUG); nach dem BfN ist ein Teil der Tiere schon am Ende des ersten Lebensjahres geschlechtsreif.

Ist die Groppe eine Grundel? Nein, die Familien sind verschieden

Die Groppe ist keine Grundel: Sie gehört zur Familie Cottidae, die Schwarzmundgrundel und die übrigen Grundeln zur Familie Gobiidae (FishBase). Beide sind kleine Bodenfische, und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen schreibt, dass kleinere bis mittelgroße Schwarzmundgrundeln auf den ersten Blick mit der heimischen Groppe verwechselt werden können. Das sicherste Merkmal sind die Bauchflossen: Bei der Grundel sind sie zu einer Saugscheibe verwachsen, bei der Groppe nicht.

Merkmal Groppe (Cottus gobio) Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus)
Familie Cottidae Gobiidae
Bauchflossen klein, an der Brust, von den Brustflossen überdeckt; kein Saugnapf zu einer Saugscheibe (Saugnapf) verwachsen
Zeichnung gräulich bis bräunlich, unregelmäßig marmoriert großer schwarzer Fleck hinten auf der ersten Rückenflosse
Beschuppung bis auf die Seitenlinie schuppenlos beschuppt, etwa 45 bis 54 Schuppen in der Längsreihe
Herkunft heimisch Neozoon aus dem Schwarzmeerraum (ponto-kaspisch)
Lebensraum kühle, sauerstoffreiche, rasch fließende Bäche und Flüsse flache, auch brackige Gewässer, Seen, große Flüsse und Häfen auf Sand oder Fels
Größe meist 10 bis 15 cm, höchstens 18 cm Gesamtlänge (FishBase) höchstens 35 cm Gesamtlänge (FishBase)

Mehr zur Grundel, ihrer Ausbreitung und den Regeln beim Fang steht im Porträt Schwarzmundgrundel. Der Gründling ist eine eigene Art mit ähnlich klingendem Namen; sein Porträt finden Sie unter Gründling.

Hat die Groppe eine Schwimmblase? Nein, sie fehlt

Die Groppe hat keine Schwimmblase. Das LUNG schreibt, keine Groppe habe eine Schwimmblase (mit Verweis auf Suworow, 1959), und das HLNUG hält fest, dass die bodengebundene Groppe keine besitzt. Das ist auch die Antwort auf die Frage, welches Organ der Koppe fehlt. Die Groppe lebt als bodengebundene Art am Gewässergrund und gilt nach dem HLNUG als schwimmschwach; schon kleinere Hindernisse können ihren Lebensraum zerschneiden.

Wo lebt die Groppe? In kühlen, sauerstoffreichen Bächen mit Kies und Steinen

Die Groppe lebt in sommerkühlen Seen und Fließgewässern mit kiesigem oder sandigem Boden, vor allem in Bächen und Flüssen der Mittelgebirge. Nach dem BfN kommt sie in jedem Bundesland außer Berlin und Bremen vor. Tagsüber versteckt sie sich zwischen grobem Substrat und wird in der Dämmerung und nachts aktiv (HLNUG). Das LUNG nennt Höchsttemperaturen von 14 bis 16 °C als günstig, Strömungen von 0,2 bis 1,2 m/s und Steine von 2 bis 20 cm Durchmesser; sehr schnell fließende Gewässer mit starker Geschiebeführung meidet die Art. Die Wasserqualität sollte nach dem BfN nicht schlechter als Güteklasse II sein, und nach einem sächsischen Kartierschlüssel reagiert die Groppe sehr empfindlich auf pH-Werte unter 5,5.

Im Gebirgsbach teilt sie sich den Raum mit Forelle und Äsche: Der sächsische Kartierschlüssel beschreibt ihren Lebensraum als schnell fließende, klare Bäche oder Flussoberläufe der Forellen- und Äschenregion mit steinigem Boden und Hohlräumen.

Was frisst die Groppe? Larven und Flohkrebse vom Gewässergrund

Die Groppe frisst hauptsächlich Wirbellose vom Gewässergrund. Das LUNG nennt Larven von Eintagsfliegen, Steinfliegen, Zweiflüglern, Köcherfliegen und Schlammfliegen sowie Flohkrebse; FishBase fasst es als kleine Bodenwirbellose zusammen, vor allem Insekten und Krebstiere. Fische spielen nach dem LUNG nur eine untergeordnete Rolle. Das HLNUG nennt Fischeier und Jungfische als gelegentlichen Nahrungsbestandteil; FishBase hält dagegen fest, dass Eier und Larven von Fischen anders als in älterer Literatur beschrieben keine häufige Nahrung sind.

Ist die Groppe ein Raubfisch?

Die Groppe ist im Sinne der Angelfischerei kein Raubfisch, weil sie überwiegend Wirbellose und nur gelegentlich Fischbrut frisst. Sie zählt auch nicht zu den klassischen Friedfischen; die Übersicht Friedfische führt sie deshalb als Grenzfall, die Übersicht Raubfische enthält die Arten, die als erwachsene Tiere überwiegend Fische fressen.

Wann laicht die Groppe? Meist im März und April

Die Groppe laicht im zeitigen Frühjahr, meist im März und April. Das HLNUG nennt März und April bei Wassertemperaturen über 12 °C, nach dem BfN und dem LUNG beginnt sie im März, und der sächsische Kartierschlüssel nennt Februar bis Mai. Ein Weibchen legt nach dem BfN und dem LUNG 50 bis 1.000 Eier; die Laichklumpen werden oft von mehreren Weibchen in einer Laichhöhle abgelegt, häufig unter hohl liegenden Steinen, wo die Eier an der Unterseite kleben (BfN, LUNG, HLNUG).

Das Männchen betreibt Brutpflege: Es bewacht das Gelege bis zum Schlupf der Larven, der je nach Wassertemperatur nach etwa drei bis vier Wochen erfolgt (LUNG, HLNUG, FishBase). Die Larven werden nicht bewacht (FishBase). Die Groppe ist nach dem LUNG weitgehend ortstreu, und der sächsische Kartierschlüssel beschreibt sie als Art ohne ausgeprägte Wanderungen.

Ist die Groppe geschützt? FFH-Anhang II, bundesweit ungefährdet

Die Groppe ist als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie (EU-Code 1163) geschützt und steht in der Roten Liste Deutschlands von 2023 in der Kategorie „ungefährdet“. Das Rote-Liste-Zentrum bewertet den Bestand als „mäßig häufig“, den langfristigen Trend als mäßigen Rückgang und den kurzfristigen Trend als stabil. Das BfN führt die Art mit allgemeiner Verantwortlichkeit Deutschlands.

Anhang II bedeutet Gebietsschutz: Für diese Arten werden Schutzgebiete ausgewiesen, und in Mecklenburg-Vorpommern sind nach dem LUNG die wichtigsten Groppenpopulationen durch das FFH-Gebietssystem geschützt. Das strenge Schutzsystem mit Fang- und Tötungsverbot nach der FFH-Richtlinie bezieht sich nach dem BfN auf die Arten des Anhangs IV, und das BfN-Artenporträt führt die Groppe nur im Anhang II. Fangverbote und Schonzeiten für Angler stehen in den Fischereiverordnungen der Länder; wie sie in den einzelnen Ländern lauten, zeigt die Tabelle weiter unten.

Warum gehen Groppenbestände zurück?

Die Groppe geht zurück, weil Schwellen, Wehre und andere Hindernisse ihre Bäche zerschneiden und das Lückensystem im Bachbett verschlammt. Das BfN nennt den Gewässerverbau durch Schwellen oder Kanalabschnitte als Hauptgefährdung der wenig mobilen Art und außerdem intensiven Besatz mit räuberischen Arten wie der Forelle. Das HLNUG ergänzt Feinsedimenteinträge aus der Landwirtschaft, den eingewanderten Signalkrebs und Überbesatz mit Bachforellen. Bei der verwandten Stachel-Koppe nennt die Rote Liste von 2023 außerdem die Befürchtung, die Art könnte durch die Grundeln im Rhein zurückgegangen sein; ihr kurzfristiger Trend ist nach der Roten Liste dennoch stabil.

Gibt es mehr als eine Groppenart in Deutschland?

Ja, die europäischen Groppen werden heute in viele Arten unterteilt. Nach dem HLNUG beschreiben Kottelat und Freyhof (2007) 15 europäische Arten; die FFH-Richtlinie behandelt die in Deutschland vorkommenden dagegen einheitlich als Cottus gobio. Die Rote Liste von 2023 führt neben der Koppe (Cottus gobio) unter anderem Rhein-Koppe (C. rhenanus), Stachel-Koppe (C. perifretum), Baltische Koppe (C. microstomus) und Buntflossen-Koppe (C. poecilopus), die in Deutschland als ausgestorben oder verschollen gilt (letzter Nachweis 1966). Die Fischereiverordnungen der Länder benennen die Art unterschiedlich, etwa als Groppe, Koppe, Westgroppe oder Cottus spec.

Kann man Groppen essen?

Die Groppe hat keine Bedeutung als Speisefisch: Sie ist ein Kleinfisch ohne fischereiliche Nutzung und in den meisten Bundesländern ganzjährig geschont. FishBase vermerkt zur Nutzung „Fisheries: of no interest“, und das LUNG schreibt, die Groppen unterlägen keiner fischereilichen Nutzung. Wo ein Fang- oder Entnahmeverbot gilt, dürfen Sie die Groppe nicht mitnehmen; die Regeln je Bundesland stehen in der folgenden Tabelle. Zum Geschmack enthalten die geprüften Quellen keine Angaben.

Ist die Groppe giftig?

Die Groppe ist für Menschen ungefährlich. FishBase stuft sie bei „Threat to humans“ als „Harmless“ ein, und weder das BfN noch die Artensteckbriefe der Landesämter in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen erwähnen Giftdrüsen oder Giftstacheln.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in allen 16 Bundesländern

Von den 16 Landesfischereiverordnungen nennen 15 die Groppe (auch als Koppe oder Westgroppe): In 14 Ländern ist sie ganzjährig geschützt, in Bayern gilt eine Schonzeit, und Mecklenburg-Vorpommern führt die Groppe nicht auf. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder im Vergleich.

Bundesland Schonzeit Mindest-/Entnahmemaß Hinweis
Bayern 01.02.–30.04. kein Mindestmaß –
Baden-Württemberg ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischVO § 1 Abs. 2 (ganzjährige Schonzeit)
Berlin ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischO Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1)
Brandenburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß BbgFischO Anlage (zu § 2 Abs. 1)
Bremen ganzjährig geschont kein Mindestmaß Binnengewässer · § 2 Entnahmeverbot: „Es ist verboten, Fische der folgenden Arten zu entnehmen“.
Hamburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß § 6 Abs. 1 Artenschutz: „dürfen nicht gezielt befischt und getötet werden“; Beifang nach § 6 Abs. 2 sofort zurücksetzen.
Hessen ganzjährig: Fangverbot kein Mindestmaß § 1 Fang- und Entnahmeverbot (ganzjährig: „Es ist verboten, Tiere folgender Arten zu fangen oder zu entnehmen“)
Mecklenburg-Vorpommern nicht aufgeführt – –
Niedersachsen ganzjährig geschont kein Mindestmaß Binnengewässer (BiFischO) · § 2 Abs. 1 BiFischO
Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont kein Mindestmaß § 1 LFischVO (ganzjährige Schonzeit); Cottus gobio, C. perifretum, C. rhenanus (Fußnote 2)
Rheinland-Pfalz ganzjährig: Fangverbot kein Mindestmaß § 20 Abs. 2 LFischO (Fangverbot)
Saarland ganzjährig geschont kein Mindestmaß § 5 LFO (ganzjährig geschützt; Ausnahme: geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Fischzucht dienen)
Sachsen ganzjährig geschont kein Mindestmaß –
Sachsen-Anhalt ganzjährig: Fangverbot kein Mindestmaß Fangverbot nach § 2 Abs. 1 (ganzjährig, nicht nur Schonzeit)
Schleswig-Holstein ganzjährig geschont kein Mindestmaß Binnengewässer (BiFVO Anlage 1)
Thüringen ganzjährig geschont kein Mindestmaß –

15 von 16 Landesfischereiverordnungen führen die Art auf. „Nicht aufgeführt“ heißt: Die Verordnung nennt für die Art weder Schonzeit noch Mindestmaß; allgemeine Regeln wie Schonbezirke gelten trotzdem. Die Gewässerordnung Ihres Erlaubnisscheins kann strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext.

Rechtsgrundlagen und Prüfdatum

Allgemeine Informationen zur Erlaubnis finden Sie unter Angelschein; einen Überblick über alle Arten bietet die Seite Schonzeiten in Deutschland.

Darf man auf Groppe angeln?

Ob Sie die Groppe gezielt beangeln oder mitnehmen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst; wo sie ganzjährig geschützt ist, ist die Entnahme verboten. Prüfen Sie vor dem Angeln die Tabelle oben und die Gewässerordnung Ihres Erlaubnisscheins. Auch den Umgang mit Beifang regelt das Landesrecht; Hamburg etwa schreibt vor, ihn sofort zurückzusetzen (siehe Tabelle).

Woher stammen die Zahlen in diesem Steckbrief?

Die Zahlen stammen aus FishBase (Steckbriefe zu Groppe und Schwarzmundgrundel), dem Artenporträt des BfN und dessen Seite zum Artenschutz in der FFH-Richtlinie, den Artensteckbriefen der Roten Liste der Süßwasserfische Deutschlands von 2023 (Freyhof et al.), dem Artensteckbrief des HLNUG (Stand 2020), dem Artensteckbrief des LUNG Mecklenburg-Vorpommern, dem Kartier- und Bewertungsschlüssel der sächsischen Landesanstalten von 2005, der Mitteilung des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Schwarzmundgrundel und einem Merkblatt des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU). Wo Quellen voneinander abweichen, nennt der Text die Spannweite samt Quellen. Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026.

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Häufige Fragen

Ist die Groppe eine Grundel?

Nein. Die Groppe gehört zur Familie Cottidae, die Schwarzmundgrundel und die übrigen Grundeln zur Familie Gobiidae. Das sicherste Unterscheidungsmerkmal sind die Bauchflossen: Bei der Grundel sind sie zu einer Saugscheibe verwachsen, bei der Groppe nicht. Die Schwarzmundgrundel hat zudem einen schwarzen Fleck am Ende der ersten Rückenflosse und ist beschuppt, während die Groppe bis auf die Seitenlinie schuppenlos ist.

Was ist eine Groppe?

Die Groppe (Cottus gobio), auch Koppe oder Mühlkoppe genannt, ist ein kleiner Süßwasserfisch, der am Boden kühler, sauerstoffreicher Bäche und Flüsse lebt. Sie wird meist 10 bis 15 cm lang, hat einen keulenförmigen, fast schuppenlosen Körper mit breitem, flachem Kopf und frisst vor allem Wirbellose vom Gewässergrund. Sie steht im Anhang II der FFH-Richtlinie und gilt nach der Roten Liste von 2023 bundesweit als ungefährdet.

Kann man Groppen essen?

Die Groppe hat keine Bedeutung als Speisefisch: FishBase nennt sie fischereilich „of no interest“, und das Landesamt in Mecklenburg-Vorpommern schreibt, Groppen unterlägen keiner fischereilichen Nutzung. Sie ist in den meisten Bundesländern ganzjährig geschont, sodass Sie sie dort nicht mitnehmen dürfen. Die Regeln je Bundesland zeigt die Tabelle auf dieser Seite.

Wie groß wird eine Groppe?

Eine Groppe wird meist 10 bis 15 cm lang, die größten Tiere erreichen 18 cm. FishBase nennt 10 cm als übliche und 18 cm als größte Gesamtlänge (TL), das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 15 cm als in der Regel erreichte Höchstgröße. Das Gewicht liegt nach dem Landesamt in Mecklenburg-Vorpommern kaum über 25 g.

Welches Organ fehlt bei der Koppe?

Der Koppe fehlt die Schwimmblase. Das Landesamt in Mecklenburg-Vorpommern schreibt, keine Groppe habe eine Schwimmblase, und das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hält fest, dass die bodengebundene Groppe keine besitzt. Koppe und Groppe sind dieselbe Art.

Hat die Mühlkoppe eine Schwimmblase?

Nein, die Mühlkoppe hat keine Schwimmblase. Mühlkoppe ist ein weiterer Name für die Groppe (Cottus gobio), die als bodengebundene Art am Gewässergrund lebt und als schwimmschwach gilt.

Quellen