Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Die Isar bei Vorderriß in Oberbayern
Foto: Harke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern 2026

In Bayern regelt die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
  • Zander: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 01.10.–15.03., Mindestmaß 26 cm
  • Meerforelle: ganzjährig geschont

Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß
Hecht – 15.02.–30.04. 50 cm
Zander – 15.02.–30.04. 50 cm
Barsch – keine Schonzeit ohne landesrechtliche Schonbestimmungen kein Mindestmaß
Bachforelle – 01.10.–15.03. 26 cm
Meerforelle – ganzjährig geschont in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser ganzjährig geschont kein Mindestmaß
Aal – 01.10.–31.12. Schonzeit und Mindestmaß gelten nur in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser; im Donaugebiet gibt es für den Aal keine Regelung 50 cm
Karpfen – keine Schonzeit 35 cm
Äsche – 01.01.–30.04. 35 cm

Weitere Arten: Huchen 15.02.–30.06., 90 cm · Regenbogenforelle 15.12.–15.03., 26 cm · Rutte 40 cm (keine Schonzeit) · Karausche ganzjährig geschont.

Die wichtigsten Fischarten in Bayern im Einzelnen

Hecht in Bayern: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm

Der Hecht ist in Bayern vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.

Zander in Bayern: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm

Der Zander ist in Bayern vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.

Barsch in Bayern: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in Bayern keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in Bayern: Schonzeit 01.10.–15.03., Mindestmaß 26 cm

Die Bachforelle ist in Bayern vom 01.10. bis 15.03. geschont und darf erst ab 26 cm entnommen werden.

Meerforelle in Bayern: ganzjährig geschont

Die Meerforelle ist in Bayern in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser ganzjährig geschont und darf dort nicht entnommen werden.

Aal in Bayern: Schonzeit 01.10.–31.12., Mindestmaß 50 cm

Der Aal ist in Bayern vom 01.10. bis 31.12. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit und Mindestmaß gelten nur in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser; im Donaugebiet gibt es für den Aal keine Regelung.

Karpfen in Bayern: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm

Für den Karpfen gibt es in Bayern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.

Äsche in Bayern: Schonzeit 01.01.–30.04., Mindestmaß 35 cm

Die Äsche ist in Bayern vom 01.01. bis 30.04. geschont und darf erst ab 35 cm entnommen werden.

Besonderheiten in Bayern

  • Die Bezirke erlassen eigene Bezirksfischereiverordnungen. In Mittelfranken gilt seit 1. Januar 2026 (bis 2030) unter anderem ein Mindestmaß von 28 cm für Bachforellen in Fließgewässern, keine Schonzeit und kein Schonmaß für Hecht, Zander und Aal in Salmonidengewässern sowie ein Verbot von Live-Sonar (z. B. Livescope) und Drohnen zur Fischortung.
  • Am Bodensee gilt die Bodensee-Fischereiverordnung: Seit 1. Dezember 2025 beträgt das Mindestmaß der Seeforelle 60 cm.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Bayern?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Bayern. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG); Stand: Fassung gültig ab 1. Juni 2025 (Änderung vom 10. April 2025, GVBl. S. 126). Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (gesetze-bayern.de).

Angelschein in Bayern

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit staatlicher Fischerprüfung. Prüfung ab 12 Jahren; Fischereischein auf Lebenszeit ab 14 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Bayern 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Bayern?

Der Hecht ist in Bayern vom 15.02. bis 30.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Bayern?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Bayern 50 cm.

Gibt es in Bayern eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in Bayern einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein mit staatlicher Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Bayern.

Quellen: gesetze-bayern.de · bezirk-mittelfranken.de. Geprüft am 30. September 2026.

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