Im Saarland regelt die Landesfischereiordnung (LFO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm
- Zander: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 45 cm
- Barsch: keine Schonzeit
- Bachforelle: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 25 cm
- Meerforelle: ganzjährig geschont
Schonzeiten und Mindestmaße im Saarland: Tabelle
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|---|
| Hecht | – | 15.02.–31.05. | 50 cm |
| Zander | – | 15.02.–31.05. | 45 cm |
| Barsch | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß |
| Bachforelle | – | 01.10.–31.03. | 25 cm |
| Meerforelle | – | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
| Aal | – | keine Schonzeit | 50 cm |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | 35 cm |
| Äsche | – | 01.03.–30.04. | 30 cm |
Weitere Arten: Barbe 15.03.–15.06., 40 cm · Nase 15.03.–15.06., 35 cm · Schleie 25 cm · Lachs und Quappe ganzjährig geschont.
Die wichtigsten Fischarten im Saarland im Einzelnen
Hecht im Saarland: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm
Der Hecht ist im Saarland vom 15.02. bis 31.05. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.
Zander im Saarland: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 45 cm
Der Zander ist im Saarland vom 15.02. bis 31.05. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden.
Barsch im Saarland: keine Schonzeit
Für den Barsch gibt es im Saarland keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Bachforelle im Saarland: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 25 cm
Die Bachforelle ist im Saarland vom 01.10. bis 31.03. geschont und darf erst ab 25 cm entnommen werden.
Meerforelle im Saarland: ganzjährig geschont
Die Meerforelle ist im Saarland ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden.
Aal im Saarland: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm
Für den Aal gibt es im Saarland keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm.
Karpfen im Saarland: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm
Für den Karpfen gibt es im Saarland keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.
Äsche im Saarland: Schonzeit 01.03.–30.04., Mindestmaß 30 cm
Die Äsche ist im Saarland vom 01.03. bis 30.04. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.
Besonderheiten im Saarland
- Nachtangeln ist verboten: vom 1. November bis 31. März zwischen 19 und 7 Uhr, vom 1. April bis 31. Oktober zwischen 23 und 5 Uhr.
- Catch & Release ist verboten. Erlaubt sind höchstens zwei Ruten; lebende Köderfische sind verboten.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer im Saarland?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer im Saarland. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Saarländische Fischereigesetz (SFischG) sowie die Landesfischereiordnung (LFO); Stand: zuletzt geändert am 8. Dezember 2021. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (recht.saarland.de).
Angelschein im Saarland
Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung (außer Jugendschein). Prüfung ab 13 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Saarland 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht im Saarland?
Der Hecht ist im Saarland vom 15.02. bis 31.05. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander im Saarland?
Das Mindestmaß für Zander beträgt im Saarland 45 cm.
Gibt es im Saarland eine Schonzeit für Barsch?
Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.
Brauche ich im Saarland einen Fischereischein?
Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung (außer Jugendschein). Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Saarland.
Quellen: recht.saarland.de. Geprüft am 30. September 2026.
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