Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Der Sorpesee im Sauerland
Foto: Asio otus / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in NRW 2026

In NRW regelt die Landesfischereiverordnung (LFischVO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 45 cm
  • Zander: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 40 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 20.10.–15.03., Mindestmaß 25 cm
  • Meerforelle: ganzjährig geschont

Schonzeiten und Mindestmaße in NRW: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß
Hecht – 15.02.–30.04. 45 cm
Zander – 01.04.–31.05. 40 cm
Barsch – keine Schonzeit kein Mindestmaß
Bachforelle – 20.10.–15.03. 25 cm
Meerforelle – ganzjährig geschont kein Mindestmaß
Aal – 01.10.–01.03. Schonzeit nur im Rheinhauptstrom, nicht in den Nebengewässern 50 cm
Karpfen – keine Schonzeit 35 cm
Äsche – 01.03.–30.04. 30 cm

Weitere Arten: Seeforelle 20.10.–15.03., 50 cm · Barbe 15.05.–15.06., 35 cm · Nase 01.03.–30.04., 30 cm · Quappe ganzjährig geschont · Lachs ganzjährig geschont.

Die wichtigsten Fischarten in NRW im Einzelnen

Hecht in NRW: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 45 cm

Der Hecht ist in NRW vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden.

Zander in NRW: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 40 cm

Der Zander ist in NRW vom 01.04. bis 31.05. geschont und darf erst ab 40 cm entnommen werden.

Barsch in NRW: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in NRW keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in NRW: Schonzeit 20.10.–15.03., Mindestmaß 25 cm

Die Bachforelle ist in NRW vom 20.10. bis 15.03. geschont und darf erst ab 25 cm entnommen werden.

Meerforelle in NRW: ganzjährig geschont

Die Meerforelle ist in NRW ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden.

Aal in NRW: Schonzeit 01.10.–01.03., Mindestmaß 50 cm

Der Aal ist in NRW vom 01.10. bis 01.03. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit nur im Rheinhauptstrom, nicht in den Nebengewässern.

Karpfen in NRW: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm

Für den Karpfen gibt es in NRW keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.

Äsche in NRW: Schonzeit 01.03.–30.04., Mindestmaß 30 cm

Die Äsche ist in NRW vom 01.03. bis 30.04. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Besonderheiten in NRW

  • Seit 1. Juli 2026 gibt es in NRW nur noch den Fischereischein auf Lebenszeit – auch digital. Die Fischereiabgabe wird separat bezahlt (10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre).
  • Die Fischerprüfung ist ab 12 Jahren möglich; der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren angeln in Begleitung eines Scheininhabers.
  • Neu: Auch Angler mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland müssen in NRW die NRW-Fischereiabgabe zahlen.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in NRW?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in NRW. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Landesfischereigesetz NRW (LFischG), Neufassung vom 1. Juli 2026 sowie die Landesfischereiverordnung (LFischVO); Stand: Stand 3. Juli 2026. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (recht.nrw.de).

Angelschein in NRW

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Prüfung ab 12 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Nordrhein-Westfalen 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in NRW?

Der Hecht ist in NRW vom 15.02. bis 30.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in NRW?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in NRW 40 cm.

Gibt es in NRW eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in NRW einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Nordrhein-Westfalen.

Quellen: recht.nrw.de. Geprüft am 30. September 2026.

Schonzeiten in anderen Bundesländern