Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Der Edersee bei Bringhausen
Foto: Andreas Eichler / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen 2026

In Hessen regelt die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14. April 2023 die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 01.02.–15.04., Entnahmefenster 50–90 cm
  • Zander: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 01.10.–31.03., Entnahmefenster 25–60 cm
  • Meerforelle: Schonzeit 01.10.–31.03., Entnahmefenster 25–60 cm

Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß Limit
Hecht – 01.02.–15.04. 50–90 cm Entnahmefenster 50–90 cm
Zander – keine Schonzeit 50 cm –
Barsch – keine Schonzeit kein Mindestmaß –
Bachforelle – 01.10.–31.03. die Werte gelten für die Atlantische Forelle (Bach-, Meer- und Seeforelle) 25–60 cm Entnahmefenster 25–60 cm
Meerforelle – 01.10.–31.03. die Werte gelten für die Atlantische Forelle (Bach-, Meer- und Seeforelle) 25–60 cm Entnahmefenster 25–60 cm
Aal – 15.09.–01.03. 50–70 cm Entnahmefenster 50–70 cm
Karpfen – 15.03.–31.05. gilt für die Wildform 45–60 cm Entnahmefenster 45–60 cm
Äsche – 01.03.–15.05. 30–45 cm Entnahmefenster 30–45 cm

Die wichtigsten Fischarten in Hessen im Einzelnen

Hecht in Hessen: Schonzeit 01.02.–15.04., Entnahmefenster 50–90 cm

Der Hecht ist in Hessen vom 01.02. bis 15.04. geschont und darf nur mit einer Länge von 50 bis 90 cm entnommen werden.

Zander in Hessen: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm

Für den Zander gibt es in Hessen keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm.

Barsch in Hessen: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in Hessen keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in Hessen: Schonzeit 01.10.–31.03., Entnahmefenster 25–60 cm

Die Bachforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont und darf nur mit einer Länge von 25 bis 60 cm entnommen werden. Hinweis: Die Werte gelten für die Atlantische Forelle (Bach-, Meer- und Seeforelle).

Meerforelle in Hessen: Schonzeit 01.10.–31.03., Entnahmefenster 25–60 cm

Die Meerforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont und darf nur mit einer Länge von 25 bis 60 cm entnommen werden. Hinweis: Die Werte gelten für die Atlantische Forelle (Bach-, Meer- und Seeforelle).

Aal in Hessen: Schonzeit 15.09.–01.03., Entnahmefenster 50–70 cm

Der Aal ist in Hessen vom 15.09. bis 01.03. geschont und darf nur mit einer Länge von 50 bis 70 cm entnommen werden.

Karpfen in Hessen: Schonzeit 15.03.–31.05., Entnahmefenster 45–60 cm

Der Karpfen ist in Hessen vom 15.03. bis 31.05. geschont und darf nur mit einer Länge von 45 bis 60 cm entnommen werden. Hinweis: Gilt für die Wildform.

Äsche in Hessen: Schonzeit 01.03.–15.05., Entnahmefenster 30–45 cm

Die Äsche ist in Hessen vom 01.03. bis 15.05. geschont und darf nur mit einer Länge von 30 bis 45 cm entnommen werden.

Besonderheiten in Hessen

  • Hessen legt für viele Arten ein Entnahmefenster fest – also ein Mindest- und ein Höchstmaß, zum Beispiel Hecht 50–90 cm und Aal 50–70 cm.
  • Für den Zander gibt es keine Schonzeit, aber ein Mindestmaß von 50 cm.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Hessen?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Hessen. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Hessische Fischereigesetz (HFischG) vom 17. November 2022 sowie die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14. April 2023; Stand: gültig bis 31. Dezember 2030. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (rp-kassel.hessen.de).

Angelschein in Hessen

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Fischereischein ab 14 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Hessen 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Hessen?

Der Hecht ist in Hessen vom 01.02. bis 15.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Hessen?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Hessen 50 cm.

Gibt es in Hessen eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in Hessen einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Hessen.

Quellen: rp-kassel.hessen.de. Geprüft am 30. September 2026.

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