Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Die Saale am Hohenwarte-Stausee
Foto: Derzno / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen 2026

In Thüringen regelt die Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) vom 11. August 2020 die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
  • Zander: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 30 cm
  • Meerforelle: ganzjährig geschont

Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß Limit
Hecht – 15.02.–30.04. 50 cm –
Zander – 01.04.–31.05. 45 cm –
Barsch – keine Schonzeit kein Mindestmaß –
Bachforelle – 01.10.–31.03. 30 cm –
Meerforelle – ganzjährig geschont kein Mindestmaß –
Aal – 01.11.–28.02. 50 cm höchstens 2 pro Tag
Karpfen – keine Schonzeit 35 cm –
Äsche – 01.02.–31.05. 35 cm –

Weitere Arten: Barbe 01.04.–31.08., 40 cm · Quappe 01.11.–31.03., 30 cm · Wels 50 cm · Schleie 25 cm · Rapfen, Nase und Aland ganzjährig geschont · Regenbogenforellen müssen entnommen werden und dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Die wichtigsten Fischarten in Thüringen im Einzelnen

Hecht in Thüringen: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm

Der Hecht ist in Thüringen vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.

Zander in Thüringen: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm

Der Zander ist in Thüringen vom 01.04. bis 31.05. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden.

Barsch in Thüringen: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in Thüringen keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in Thüringen: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 30 cm

Die Bachforelle ist in Thüringen vom 01.10. bis 31.03. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Meerforelle in Thüringen: ganzjährig geschont

Die Meerforelle ist in Thüringen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden.

Aal in Thüringen: Schonzeit 01.11.–28.02., Mindestmaß 50 cm

Der Aal ist in Thüringen vom 01.11. bis 28.02. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden. Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Stück entnommen werden.

Karpfen in Thüringen: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm

Für den Karpfen gibt es in Thüringen keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.

Äsche in Thüringen: Schonzeit 01.02.–31.05., Mindestmaß 35 cm

Die Äsche ist in Thüringen vom 01.02. bis 31.05. geschont und darf erst ab 35 cm entnommen werden.

Besonderheiten in Thüringen

  • Mit dem Vierteljahresfischereischein können Touristen und Interessierte ab 14 Jahren ohne Prüfung drei Monate lang angeln (25 €) – einmal pro Kalenderjahr.
  • Beim Aal dürfen höchstens zwei Stück pro Fangtag entnommen werden (§ 3 Abs. 6 ThürFischAVO).

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Thüringen?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Thüringen. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) sowie die Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) vom 11. August 2020; Stand: § 1 unverändert seit 25. September 2020 (letzte Änderung der Verordnung: 2. Juli 2024, nur § 28). Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (landesrecht.thueringen.de).

Angelschein in Thüringen

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Prüfung ab 10 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Thüringen 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Thüringen?

Der Hecht ist in Thüringen vom 15.02. bis 30.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Thüringen?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Thüringen 45 cm.

Gibt es in Thüringen eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in Thüringen einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Thüringen.

Quellen: landesrecht.thueringen.de. Geprüft am 30. September 2026.

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