In Niedersachsen regelt die Binnenfischereiordnung (BiFischO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 01.02.–15.04., Mindestmaß 40 cm
- Zander: Schonzeit 15.03.–30.04., Mindestmaß 35 cm
- Barsch: keine Schonzeit
- Bachforelle: Schonzeit 15.10.–15.02., Mindestmaß 25 cm
- Meerforelle: Fangverbot
Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen: Tabelle Binnengewässer
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|---|
| Hecht | – | 01.02.–15.04. | 40 cm |
| Zander | – | 15.03.–30.04. | 35 cm |
| Barsch | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß |
| Bachforelle | – | 15.10.–15.02. | 25 cm |
| Meerforelle | – | Fangverbot Fangverbot in Binnengewässern; nur in gemeldeten Besatzgewässern 15.10.–15.02. geschont, 40 cm | kein Mindestmaß |
| Aal | – | keine Schonzeit 28 cm in den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven, Stade sowie in Emden und Wilhelmshaven | 35 cm |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß |
| Äsche | – | 01.03.–15.05. | 30 cm |
Schonzeiten an der Küste von Niedersachsen
Für die Küstengewässer gilt eine eigene Verordnung mit abweichenden Werten. Zusätzlich gelten die EU-Regeln für Nord- und Ostsee.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|---|
| Hecht | – | keine Schonzeit | 45 cm |
| Zander | – | 15.03.–15.05. | 40 cm |
| Meerforelle | – | 01.10.–15.02. | 40 cm |
| Aal | – | Fangverbot | – EU-Fangverbot 2026 in Meeres- und Brackgewässern; Mindestmaß nach Küstenfischereiordnung 45 cm |
Weitere Arten: Lachs wie Meerforelle (Besatzgewässer 15.10.–15.03., 50 cm) · Wels 50 cm · Quappe 35 cm · Barbe 35 cm · Rapfen Fangverbot.
Die wichtigsten Fischarten in Niedersachsen im Einzelnen
Hecht in Niedersachsen: Schonzeit 01.02.–15.04., Mindestmaß 40 cm
Der Hecht ist in Niedersachsen vom 01.02. bis 15.04. geschont und darf erst ab 40 cm entnommen werden. An der Küste gilt: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm.
Zander in Niedersachsen: Schonzeit 15.03.–30.04., Mindestmaß 35 cm
Der Zander ist in Niedersachsen vom 15.03. bis 30.04. geschont und darf erst ab 35 cm entnommen werden. An der Küste gilt: Schonzeit 15.03.–15.05., Mindestmaß 40 cm.
Barsch in Niedersachsen: keine Schonzeit
Für den Barsch gibt es in Niedersachsen keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Bachforelle in Niedersachsen: Schonzeit 15.10.–15.02., Mindestmaß 25 cm
Die Bachforelle ist in Niedersachsen vom 15.10. bis 15.02. geschont und darf erst ab 25 cm entnommen werden.
Meerforelle in Niedersachsen: Fangverbot
Für die Meerforelle gilt in Niedersachsen ein Fangverbot. Hinweis: Fangverbot in Binnengewässern; nur in gemeldeten Besatzgewässern 15.10.–15.02. geschont, 40 cm. An der Küste gilt: Schonzeit 01.10.–15.02., Mindestmaß 40 cm.
Aal in Niedersachsen: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm
Für den Aal gibt es in Niedersachsen keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm. Hinweis: 28 cm in den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven, Stade sowie in Emden und Wilhelmshaven. An der Küste gilt das EU-Fangverbot 2026 in Meeres- und Brackgewässern; Mindestmaß nach Küstenfischereiordnung 45 cm.
Karpfen in Niedersachsen: keine Schonzeit
Für den Karpfen gibt es in Niedersachsen keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Äsche in Niedersachsen: Schonzeit 01.03.–15.05., Mindestmaß 30 cm
Die Äsche ist in Niedersachsen vom 01.03. bis 15.05. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.
Besonderheiten in Niedersachsen
- Niedersachsen kennt keine gesetzliche Fischereischeinpflicht und keine Fischereiabgabe: Wer angelt, braucht einen Fischereischein oder den Personalausweis sowie einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. In der Praxis verlangen fast alle Vereine die Fischerprüfung.
- In den Küstengewässern ist kein Erlaubnisschein nötig; dort gilt die Küstenfischereiordnung. Für Aal gilt in Meeres- und Brackgewässern 2026 das EU-Fangverbot.
- Das Mindestmaß für Aal beträgt im Binnenland 35 cm, in acht Küstenlandkreisen sowie Emden und Wilhelmshaven 28 cm (§ 3 BiFischO). Die 45 cm, die oft genannt werden, stehen in der Küstenfischereiordnung – dort ist der Aalfang für Angler 2026 aber ohnehin verboten. Vereine schreiben häufig mehr vor, am Steinhuder Meer zum Beispiel 50 cm.
EU-Regeln für die Küste 2026
- Die Freizeitfischerei auf Dorsch ist 2026 in der westlichen und östlichen Ostsee (ICES-Unterdivisionen 22–32) ganzjährig verboten; als Beifang gefangener Dorsch ist sofort zurückzusetzen. (Verordnung (EU) 2025/2454, Art. 10)
- Für Freizeitangler ist 2026 der Aalfang in allen Meeres- und Brackgewässern von Nord- und Ostsee verboten – unabhängig vom Lebensstadium. (Verordnung (EU) 2026/249, Art. 14)
- Lachs darf in der Ostsee (Unterdivisionen 22–31) nur als fettflossenbeschnittener Lachs entnommen werden – höchstens einer pro Person und Tag.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Niedersachsen?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnungen gelten für alle Gewässer in Niedersachsen. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Niedersächsische Fischereigesetz (Nds. FischG) sowie die Binnenfischereiordnung (BiFischO); Stand: BiFischO zuletzt geändert am 22. Dezember 2005. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (voris.wolterskluwer-online.de).
Angelschein in Niedersachsen
Angelscheinpflicht: Nein, gesetzlich nicht – Personalausweis und Erlaubnisschein genügen. Vereine und Erlaubnisschein-Ausgeber verlangen aber fast immer die Fischerprüfung. Prüfung und Schein ab 14 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Niedersachsen 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht in Niedersachsen?
Der Hecht ist in Niedersachsen vom 01.02. bis 15.04. geschont. An der Küste: keine Schonzeit. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander in Niedersachsen?
Das Mindestmaß für Zander beträgt in Niedersachsen 35 cm. An der Küste: Mindestmaß 40 cm.
Gibt es in Niedersachsen eine Schonzeit für Barsch?
Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.
Brauche ich in Niedersachsen einen Fischereischein?
Nein, gesetzlich nicht – Personalausweis und Erlaubnisschein genügen. Vereine und Erlaubnisschein-Ausgeber verlangen aber fast immer die Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Niedersachsen.
Quellen: voris.wolterskluwer-online.de. Geprüft am 30. September 2026.
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