Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Ein Fließ im Spreewald im Frühling
Foto: Pünktchen69 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg 2026

In Brandenburg regelt die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 01.02.–31.03., Mindestmaß 45 cm
  • Zander: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 16.10.–15.04., Mindestmaß 30 cm
  • Meerforelle: ganzjährig geschont

Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß Limit
Hecht – 01.02.–31.03. Schonzeit gilt für die Handangel 45 cm –
Zander – 01.04.–31.05. Schonzeit gilt für die Handangel 45 cm –
Barsch – keine Schonzeit kein Mindestmaß –
Bachforelle – 16.10.–15.04. 30 cm –
Meerforelle – ganzjährig geschont wilde Meerforellen ganzjährig geschont; besetzte Meerforellen 16.10.–15.04., 60 cm kein Mindestmaß –
Aal – keine Schonzeit 50 cm höchstens 3 pro Tag
Karpfen – keine Schonzeit 35 cm –
Äsche – 01.12.–31.05. 30 cm –

Weitere Arten: Rapfen 01.04.–30.06., 40 cm · Seeforelle ganzjährig geschont (als Satzfisch eingebrachte Seeforelle 16.10.–15.04., 60 cm) · Große Maräne in Fließgewässern ganzjährig geschont.

Die wichtigsten Fischarten in Brandenburg im Einzelnen

Hecht in Brandenburg: Schonzeit 01.02.–31.03., Mindestmaß 45 cm

Der Hecht ist in Brandenburg vom 01.02. bis 31.03. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit gilt für die Handangel.

Zander in Brandenburg: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm

Der Zander ist in Brandenburg vom 01.04. bis 31.05. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit gilt für die Handangel.

Barsch in Brandenburg: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in Brandenburg: Schonzeit 16.10.–15.04., Mindestmaß 30 cm

Die Bachforelle ist in Brandenburg vom 16.10. bis 15.04. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Meerforelle in Brandenburg: ganzjährig geschont

Die Meerforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Hinweis: Wilde Meerforellen ganzjährig geschont; besetzte Meerforellen 16.10.–15.04., 60 cm.

Aal in Brandenburg: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm

Für den Aal gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm. Pro Angeltag dürfen höchstens 3 Stück entnommen werden.

Karpfen in Brandenburg: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm

Für den Karpfen gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.

Äsche in Brandenburg: Schonzeit 01.12.–31.05., Mindestmaß 30 cm

Die Äsche ist in Brandenburg vom 01.12. bis 31.05. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Besonderheiten in Brandenburg

  • Friedfischangeln ist ohne Fischereischein und ohne Prüfung erlaubt – nötig sind nur die Fischereiabgabe und eine Angelkarte des Gewässerbewirtschafters.
  • Seit 2026 dürfen Kinder unter 8 Jahren unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person mit Abgabe und Angelkarte mit der Friedfischangel angeln.
  • Beim Aal dürfen höchstens drei Stück pro Fangtag entnommen werden.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Brandenburg?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Brandenburg. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) sowie die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO); Stand: zuletzt geändert am 24. August 2026 (GVBl. II Nr. 39). Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (bravors.brandenburg.de).

Angelschein in Brandenburg

Angelscheinpflicht: Nur für das Raubfischangeln. Friedfischangeln geht ohne Schein und ohne Prüfung. Prüfung ab 14 Jahren; Friedfischangeln allein ab 8 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Brandenburg 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Brandenburg?

Der Hecht ist in Brandenburg vom 01.02. bis 31.03. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Brandenburg?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Brandenburg 45 cm.

Gibt es in Brandenburg eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in Brandenburg einen Fischereischein?

Nur für das Raubfischangeln. Friedfischangeln geht ohne Schein und ohne Prüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Brandenburg.

Quellen: bravors.brandenburg.de. Geprüft am 30. September 2026.

Schonzeiten in anderen Bundesländern