In Brandenburg regelt die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 01.02.–31.03., Mindestmaß 45 cm
- Zander: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm
- Barsch: keine Schonzeit
- Bachforelle: Schonzeit 16.10.–15.04., Mindestmaß 30 cm
- Meerforelle: ganzjährig geschont
Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg: Tabelle
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß | Limit |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | – | 01.02.–31.03. Schonzeit gilt für die Handangel | 45 cm | – |
| Zander | – | 01.04.–31.05. Schonzeit gilt für die Handangel | 45 cm | – |
| Barsch | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß | – |
| Bachforelle | – | 16.10.–15.04. | 30 cm | – |
| Meerforelle | – | ganzjährig geschont wilde Meerforellen ganzjährig geschont; besetzte Meerforellen 16.10.–15.04., 60 cm | kein Mindestmaß | – |
| Aal | – | keine Schonzeit | 50 cm | höchstens 3 pro Tag |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | 35 cm | – |
| Äsche | – | 01.12.–31.05. | 30 cm | – |
Weitere Arten: Rapfen 01.04.–30.06., 40 cm · Seeforelle ganzjährig geschont (als Satzfisch eingebrachte Seeforelle 16.10.–15.04., 60 cm) · Große Maräne in Fließgewässern ganzjährig geschont.
Die wichtigsten Fischarten in Brandenburg im Einzelnen
Hecht in Brandenburg: Schonzeit 01.02.–31.03., Mindestmaß 45 cm
Der Hecht ist in Brandenburg vom 01.02. bis 31.03. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit gilt für die Handangel.
Zander in Brandenburg: Schonzeit 01.04.–31.05., Mindestmaß 45 cm
Der Zander ist in Brandenburg vom 01.04. bis 31.05. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit gilt für die Handangel.
Barsch in Brandenburg: keine Schonzeit
Für den Barsch gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Bachforelle in Brandenburg: Schonzeit 16.10.–15.04., Mindestmaß 30 cm
Die Bachforelle ist in Brandenburg vom 16.10. bis 15.04. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.
Meerforelle in Brandenburg: ganzjährig geschont
Die Meerforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Hinweis: Wilde Meerforellen ganzjährig geschont; besetzte Meerforellen 16.10.–15.04., 60 cm.
Aal in Brandenburg: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm
Für den Aal gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm. Pro Angeltag dürfen höchstens 3 Stück entnommen werden.
Karpfen in Brandenburg: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm
Für den Karpfen gibt es in Brandenburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.
Äsche in Brandenburg: Schonzeit 01.12.–31.05., Mindestmaß 30 cm
Die Äsche ist in Brandenburg vom 01.12. bis 31.05. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.
Besonderheiten in Brandenburg
- Friedfischangeln ist ohne Fischereischein und ohne Prüfung erlaubt – nötig sind nur die Fischereiabgabe und eine Angelkarte des Gewässerbewirtschafters.
- Seit 2026 dürfen Kinder unter 8 Jahren unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person mit Abgabe und Angelkarte mit der Friedfischangel angeln.
- Beim Aal dürfen höchstens drei Stück pro Fangtag entnommen werden.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Brandenburg?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Brandenburg. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) sowie die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO); Stand: zuletzt geändert am 24. August 2026 (GVBl. II Nr. 39). Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (bravors.brandenburg.de).
Angelschein in Brandenburg
Angelscheinpflicht: Nur für das Raubfischangeln. Friedfischangeln geht ohne Schein und ohne Prüfung. Prüfung ab 14 Jahren; Friedfischangeln allein ab 8 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Brandenburg 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht in Brandenburg?
Der Hecht ist in Brandenburg vom 01.02. bis 31.03. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander in Brandenburg?
Das Mindestmaß für Zander beträgt in Brandenburg 45 cm.
Gibt es in Brandenburg eine Schonzeit für Barsch?
Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.
Brauche ich in Brandenburg einen Fischereischein?
Nur für das Raubfischangeln. Friedfischangeln geht ohne Schein und ohne Prüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Brandenburg.
Quellen: bravors.brandenburg.de. Geprüft am 30. September 2026.
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