In Sachsen-Anhalt regelt die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
- Zander: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm
- Barsch: keine Schonzeit
- Bachforelle: Schonzeit 15.09.–31.03., Mindestmaß 25 cm
- Meerforelle: Fangverbot
Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt: Tabelle
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|---|
| Hecht | – | 15.02.–30.04. | 50 cm |
| Zander | – | 15.02.–31.05. | 50 cm |
| Barsch | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß |
| Bachforelle | – | 15.09.–31.03. | 25 cm |
| Meerforelle | – | Fangverbot | kein Mindestmaß |
| Aal | – | keine Schonzeit | 50 cm |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | 35 cm |
| Äsche | – | 01.12.–15.05. | 30 cm |
Weitere Arten: Barbe 01.04.–30.06., 45 cm · Quappe 30 cm · Rapfen 40 cm · Schleie 25 cm · Regenbogenforelle 25 cm · Lachs und Nase Fangverbot.
Die wichtigsten Fischarten in Sachsen-Anhalt im Einzelnen
Hecht in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
Der Hecht ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.
Zander in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm
Der Zander ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 31.05. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.
Barsch in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit
Für den Barsch gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Bachforelle in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.09.–31.03., Mindestmaß 25 cm
Die Bachforelle ist in Sachsen-Anhalt vom 15.09. bis 31.03. geschont und darf erst ab 25 cm entnommen werden.
Meerforelle in Sachsen-Anhalt: Fangverbot
Für die Meerforelle gilt in Sachsen-Anhalt ein Fangverbot.
Aal in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm
Für den Aal gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm.
Karpfen in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm
Für den Karpfen gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.
Äsche in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 01.12.–15.05., Mindestmaß 30 cm
Die Äsche ist in Sachsen-Anhalt vom 01.12. bis 15.05. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Seit 31. März 2026 gibt es keinen Jugendfischereischein mehr. Stattdessen können Kinder ab 8 Jahren einen Friedfischfischereischein bekommen; den vollen Fischereischein gibt es ab 12 Jahren.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Sachsen-Anhalt?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Sachsen-Anhalt. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) sowie die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA); Stand: FischO zuletzt geändert am 6. März 2013; FischG geändert am 21. März 2026. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (landesrecht.sachsen-anhalt.de).
Angelschein in Sachsen-Anhalt
Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein oder Friedfischfischereischein mit Prüfung. Fischerprüfung ab 11 Jahren (am Prüfungstag), Fischereischein ab 12 Jahren; Friedfischfischereischein ab 8 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Sachsen-Anhalt 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht in Sachsen-Anhalt?
Der Hecht ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 30.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander in Sachsen-Anhalt?
Das Mindestmaß für Zander beträgt in Sachsen-Anhalt 50 cm.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Schonzeit für Barsch?
Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.
Brauche ich in Sachsen-Anhalt einen Fischereischein?
Ja – Fischereischein oder Friedfischfischereischein mit Prüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Sachsen-Anhalt.
Quellen: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Geprüft am 30. September 2026.
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