In Bremen regelt die Bremische Binnenfischereiverordnung die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 60 cm
- Zander: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 40 cm
- Barsch: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 15 cm
- Bachforelle: Schonzeit 15.10.–15.03., Mindestmaß 30 cm
- Meerforelle: Schonzeit 15.10.–15.03., Mindestmaß 50 cm
Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen: Tabelle
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|---|
| Hecht | – | 01.02.–15.05. Raubfischschonzeit – in dieser Zeit ist jedes Spinnfischen und das Angeln mit Köderfisch verboten | 60 cm |
| Zander | – | 01.02.–15.05. | 40 cm |
| Barsch | – | 01.02.–15.05. | 15 cm |
| Bachforelle | – | 15.10.–15.03. Entnahme nur bei nachgewiesenem Besatz | 30 cm |
| Meerforelle | – | 15.10.–15.03. Entnahme nur bei nachgewiesenem Besatz | 50 cm |
| Aal | – | keine Schonzeit | 45 cm |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | kein Mindestmaß |
| Äsche | – | 01.03.–15.05. | 35 cm |
Weitere Arten: Lachs 15.10.–15.03., 60 cm (nur bei nachgewiesenem Besatz) · höchstens zwei Ruten.
Die wichtigsten Fischarten in Bremen im Einzelnen
Hecht in Bremen: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 60 cm
Der Hecht ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont und darf erst ab 60 cm entnommen werden. Hinweis: Raubfischschonzeit – in dieser Zeit ist jedes Spinnfischen und das Angeln mit Köderfisch verboten.
Zander in Bremen: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 40 cm
Der Zander ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont und darf erst ab 40 cm entnommen werden.
Barsch in Bremen: Schonzeit 01.02.–15.05., Mindestmaß 15 cm
Der Barsch ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont und darf erst ab 15 cm entnommen werden.
Bachforelle in Bremen: Schonzeit 15.10.–15.03., Mindestmaß 30 cm
Die Bachforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden. Hinweis: Entnahme nur bei nachgewiesenem Besatz.
Meerforelle in Bremen: Schonzeit 15.10.–15.03., Mindestmaß 50 cm
Die Meerforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden. Hinweis: Entnahme nur bei nachgewiesenem Besatz.
Aal in Bremen: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm
Für den Aal gibt es in Bremen keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 45 cm.
Karpfen in Bremen: keine Schonzeit
Für den Karpfen gibt es in Bremen keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.
Äsche in Bremen: Schonzeit 01.03.–15.05., Mindestmaß 35 cm
Die Äsche ist in Bremen vom 01.03. bis 15.05. geschont und darf erst ab 35 cm entnommen werden.
Besonderheiten in Bremen
- Einwohnerinnen und Einwohner Bremens mit bestandener Fischerprüfung dürfen ohne Erlaubnisschein mit höchstens zwei Stockangeln zum Eigenverbrauch in Weser, Kleiner Weser, Lesum (bis zur Burger Straßenbrücke) und im tidebeeinflussten Teil der Geeste angeln – nicht in Naturschutzgebieten (§ 9 BremFiG).
- Die Binnenfischereiverordnung gilt in der Stadt Bremen auch für die tidebeeinflusste Weser, Lesum und Kleine Weser. In Bremerhaven und im Überseehafengebiet liegen Küstengewässer, in denen der Fischfang frei ist.
- Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai ist Spinnfischen verboten – auch mit Blinker und Twister – ebenso das Angeln mit Köderfisch oder Fischfetzen.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Bremen?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Bremen. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Bremische Fischereigesetz (BremFiG) sowie die Bremische Binnenfischereiverordnung; Stand: Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011 (unverändert); BremFiG zuletzt geändert am 2. September 2025. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (transparenz.bremen.de).
Angelschein in Bremen
Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Fischereischein ab 14 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Bremen 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht in Bremen?
Der Hecht ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander in Bremen?
Das Mindestmaß für Zander beträgt in Bremen 40 cm.
Gibt es in Bremen eine Schonzeit für Barsch?
Ja: 01.02.–15.05. Das Mindestmaß beträgt 15 cm.
Brauche ich in Bremen einen Fischereischein?
Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Bremen.
Quellen: transparenz.bremen.de. Geprüft am 30. September 2026.
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