Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Der Edersee bei Bringhausen
Foto: Andreas Eichler / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Angelschein Kosten 2026: alle 16 Bundesländer im Vergleich

Was ein Angelschein 2026 kostet, hängt vom Bundesland ab: Der Fischereischein allein kostet ab 8 Euro (Mecklenburg-Vorpommern), die Prüfungsgebühr liegt zwischen 25 und 100 Euro, die Fischereiabgabe zwischen 6 und 21 Euro pro Jahr. Ein Schein auf Lebenszeit mit fester Abgabe kostet in Sachsen-Anhalt 275 Euro; in Bayern hängt die einmalige Abgabe vom Alter ab (bis 352 Euro). Dazu kommt der Vorbereitungskurs.

  • Günstigster Lebenszeitschein: Mecklenburg-Vorpommern, 8 € (10 € mit Zuschlag)
  • Keine Fischereiabgabe: Niedersachsen, Sachsen und Bremen
  • Neu 2026: NRW 18 € online auf Lebenszeit, Schleswig-Holstein Abgabe 20 €/Jahr online

Angelschein Kosten: Tabelle für alle Bundesländer

Alle Beträge nach den amtlichen Gebührenordnungen und Landesseiten, Stand 30. September 2026. Kursgebühren sind nicht enthalten – Online-Kurse kosteten in unserer Stichprobe im September 2026 etwa zwischen 50 und 180 Euro, Präsenzkurse teils mehr.

Bundesland Fischereischein Fischereiabgabe Prüfung
Bayern Fischereischein auf Lebenszeit (Gebühr z. B. 35 € in Nürnberg). 40 € für fünf Jahre oder einmalig nach Alter: (70 − Lebensalter) ÷ 5 × 40 € minus 20 %, das Alter auf volle fünf Jahre gerundet (§ 9 AVBayFiG) – mit 14 Jahren 352 €, mit 45 Jahren 160 €. Jugendliche zahlen nur bei Zahlung für fünf Jahre die Hälfte (20 €). 50 €
Baden-Württemberg Fischereischein für 1, 5 oder 10 Jahre (Beispiel Stuttgart: 47 €, 95 € bzw. 155 € bei Erstausstellung). 12 € pro Jahr (seit 1. Januar 2024, vorher 8 €). –
Berlin Fischereischein A für 1 Jahr (18 €) oder 5 Jahre (27 €), Verlängerung 9 € bzw. 13,50 €. 21 € pro Jahr (Abgabemarke). –
Brandenburg Fischereischein unbefristet (Gebühr z. B. 25 € im Landkreis Spree-Neiße). 12 € pro Jahr oder 40 € für fünf Jahre; unter 14 Jahren befreit. 25 €
Bremen Fischereischein unbefristet, 64 € bei Erstausstellung (Ersatz 20 €). Keine Fischereiabgabe (nicht im BremFiG vorgesehen). –
Hamburg Fischereischein nach bestandener Prüfung (keine veröffentlichte Gebühr gefunden). 10 € pro Kalenderjahr, bis zu drei Jahre im Voraus zahlbar. ca. 150 € (Kurs und Prüfung)
Hessen Fischereischein auf Lebenszeit ab 14 Jahren. 10 € pro Jahr, Jugendliche 3,50 € (§ 27 HFischV). –
Mecklenburg-Vorpommern Fischereischein auf Lebenszeit, 8 € (10 € mit Zuschlag). 10 € pro Jahr – auch für Gäste mit Schein aus anderen Ländern. 25 €
Niedersachsen Fischereischein unbefristet ab 14 Jahren (Gebühr der Gemeinde, z. B. 45 € in Hatten). Keine Fischereiabgabe. –
Nordrhein-Westfalen Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Kommune (seit 1. Juli 2026). Alte Papierscheine gelten bis zum Ablauf, längstens bis zum 31. Dezember 2030. 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (§ 22a LFischVO) – mit Gebühr 14 €/42 € online bzw. 22 €/50 € bei der Kommune. –
Rheinland-Pfalz Fischereischein seit 19. Februar 2026 unbefristet (die Gebühr für den neuen Schein ist noch nicht veröffentlicht). 8,40 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (ermäßigt 7 €/25 €). 50 €
Saarland Jahresschein (Kalenderjahr), Fünfjahresschein oder Jugendschein; kein Schein auf Lebenszeit. 8 € pro Jahr, 40 € für fünf Jahre, Jugend 2,50 €. 100 €
Sachsen Fischereischein auf Lebenszeit, 42 €. Keine Fischereiabgabe. –
Sachsen-Anhalt Fischereischein: 10 € pro Jahr (1–4 Jahre), 40 € für fünf Jahre, 150 € auf Lebenszeit. 6 € pro Jahr oder 125 € auf Lebenszeit – der Schein auf Lebenszeit kostet mit Abgabe also 275 €. 60 €
Schleswig-Holstein Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Behörde. 18 € pro Jahr seit 1. Januar 2026: online 20 €, bei der Kommune 28 € (jeweils mit Gebühr). Die SH-Abgabe ist immer zu zahlen, auch mit Schein aus einem anderen Bundesland. 25 €
Thüringen Fischereischein für 1 Jahr (18 €), 5 Jahre (45 €), 10 Jahre (70 €) oder auf Lebenszeit (245 €) – jeweils inklusive Fischereiabgabe. In den Scheinpreisen enthalten: Von den 18 € für den Jahresschein entfallen 10 € auf die Abgabe, von den 245 € für den Schein auf Lebenszeit 200 €. –

Bayern: Fischereiabgabe nach Alter berechnen

In Bayern kann die Abgabe einmalig für das ganze Leben gezahlt werden. Der Betrag hängt vom Alter ab: (70 − Lebensalter) ÷ 5 × 40 Euro, davon 20 Prozent Nachlass.

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Nach § 9 AVBayFiG; das Alter wird auf volle fünf Jahre auf- oder abgerundet. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde. Die Ermäßigung für Jugendliche gilt nur bei Zahlung für fünf Jahre.

Welche Kosten kommen noch dazu?

  • Vorbereitungskurs: Pflicht in Bayern (30 Stunden), Baden-Württemberg (32), Rheinland-Pfalz (30), Sachsen (30), Sachsen-Anhalt (30), Thüringen (30), Hamburg (35) und im Saarland; in anderen Ländern freiwillig.
  • Erlaubnisschein: Tages-, Wochen- oder Jahreskarte des Vereins oder Pächters – ohne ihn darf trotz Fischereischein nicht geangelt werden.
  • Vereinsbeitrag: Wer Mitglied wird, zahlt oft eine Aufnahmegebühr.

Für keinen Kursanbieter erhält heutedirekt eine Provision. Die Beträge prüfen wir regelmäßig anhand der amtlichen Quellen; Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an korrektur@heutedirekt.de.

Häufige Fragen

Was kostet ein Angelschein insgesamt?

Das hängt vom Bundesland ab. Der Schein allein kostet ab 8 Euro (Mecklenburg-Vorpommern), die Prüfungsgebühr liegt zwischen 25 und 100 Euro, die Fischereiabgabe zwischen 6 und 21 Euro pro Jahr. Dazu kommt der Vorbereitungskurs – Online-Kurse kosteten in unserer Stichprobe im September 2026 etwa zwischen 50 und 180 Euro.

Wo ist der Angelschein am günstigsten?

Beim Schein auf Lebenszeit: Mecklenburg-Vorpommern (8 € plus 10 € Abgabe pro Jahr), NRW und Schleswig-Holstein (18 € online) sowie Sachsen (42 €, keine Abgabe). Mit fester Lebenszeit-Abgabe ist Sachsen-Anhalt am teuersten (275 € inklusive Abgabe); in Bayern kann die einmalige Lebenszeit-Abgabe je nach Alter bis zu 352 € betragen.

Was ist die Fischereiabgabe?

Eine Landesabgabe, mit der Fischbesatz, Gewässerpflege und Fischereiforschung finanziert werden. Sie liegt zwischen 6 und 21 Euro pro Jahr; Niedersachsen, Sachsen und Bremen erheben keine.

Quellen: gesetze-bayern.de · stuttgart.de · service.berlin.de · mleuv.brandenburg.de · service.bremen.de · hamburg.de · rp-kassel.hessen.de · lallf.de · voris.wolterskluwer-online.de · recht.nrw.de · landesrecht.rlp.de · recht.saarland.de · fischerei.sachsen.de · lvwa.sachsen-anhalt.de · schleswig-holstein.de · landesrecht.thueringen.de. Geprüft am 30. September 2026.