Angelscheinpflicht in Schleswig-Holstein: Ja – auch an der Küste (Ausnahme: Urlauberfischereischein, gewerbliche Angelteiche und Angelkutter unter Aufsicht). Fischereischein ab 12 Jahren, Pflicht ab 14 Jahren.
Angelschein Schleswig-Holstein auf einen Blick
- Fischereischein
- Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Behörde.
- Fischereiabgabe
- 18 € pro Jahr seit 1. Januar 2026: online 20 €, bei der Kommune 28 € (jeweils mit Gebühr). Die SH-Abgabe ist immer zu zahlen, auch mit Schein aus einem anderen Bundesland.
- Mindestalter
- Fischereischein ab 12 Jahren, Pflicht ab 14 Jahren.
- Online
- Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: Schein, Urlauberschein und Abgabe über das Serviceportal (DigiFischDok).
- Zuständig
- Örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt/Bürgerbüro) oder online.
Braucht man in Schleswig-Holstein einen Angelschein?
Ja – auch an der Küste (Ausnahme: Urlauberfischereischein, gewerbliche Angelteiche und Angelkutter unter Aufsicht).
Was kostet der Angelschein in Schleswig-Holstein?
Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Behörde. Hinzu kommt die Fischereiabgabe: 18 € pro Jahr seit 1. Januar 2026: online 20 €, bei der Kommune 28 € (jeweils mit Gebühr). Die SH-Abgabe ist immer zu zahlen, auch mit Schein aus einem anderen Bundesland. Kosten für den Vorbereitungskurs und den Erlaubnisschein des Gewässers kommen jeweils dazu.
Wie läuft die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein ab?
Praxistag seit 1. Oktober 2025 Pflicht; Kurs empfohlen, Online-Vorbereitung erlaubt; neue landesweit einheitliche Prüfungsfragen seit 1. Januar 2026.
Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein angeln?
Fischereischein ab 12 Jahren, Pflicht ab 14 Jahren. Kein Jugendschein. Kinder unter 14 Jahren angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers.
Kann man den Angelschein in Schleswig-Holstein online machen?
Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: Schein, Urlauberschein und Abgabe über das Serviceportal (DigiFischDok). Mehr dazu im Vergleich aller Bundesländer.
Angeln als Tourist in Schleswig-Holstein
Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle ab 12 Jahren: 28 zusammenhängende Tage, einmal pro Jahr um 28 Tage verlängerbar; seit 2026 38 € online oder 50 € bei der Behörde.
Wo beantragt man den Fischereischein in Schleswig-Holstein?
Zuständig: Örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt/Bürgerbüro) oder online.
Besonderheiten beim Angeln in Schleswig-Holstein
- Die Hecht-Schonzeit endet im Binnenland am 15. April, an der Küste am 30. April.
- Catch & Release ist verboten: Wer von vornherein plant, einen Fisch zurückzusetzen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lebende Köderfische sind verboten.
- Seit 10. Januar 2026 müssen Meeresangler bestimmte Fänge in der App RecFishing melden – auch zurückgesetzte Aale.
- Der Fischereischein ist auch an der Küste Pflicht. An Eider und Schlei sowie in der Lübecker Bucht brauchen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein.
Die Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein finden Sie unter Schonzeiten Schleswig-Holstein 2026.
Kurse bieten Angelvereine, Landesverbände und Online-Anbieter an. Für keinen Anbieter erhält heutedirekt eine Provision.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Schleswig-Holstein?
Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Behörde. Fischereiabgabe: 18 € pro Jahr seit 1. Januar 2026: online 20 €, bei der Kommune 28 € (jeweils mit Gebühr). Die SH-Abgabe ist immer zu zahlen, auch mit Schein aus einem anderen Bundesland.
Ab welchem Alter kann man in Schleswig-Holstein den Angelschein machen?
Fischereischein ab 12 Jahren, Pflicht ab 14 Jahren.
Kann man den Angelschein in Schleswig-Holstein online machen?
Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: Schein, Urlauberschein und Abgabe über das Serviceportal (DigiFischDok).
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Touristen- oder Urlauberfischereischein?
Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle ab 12 Jahren: 28 zusammenhängende Tage, einmal pro Jahr um 28 Tage verlängerbar; seit 2026 38 € online oder 50 € bei der Behörde.
Quellen: schleswig-holstein.de (1) · schleswig-holstein.de (2) · schleswig-holstein.de (3). Geprüft am 30. September 2026.
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