Angelscheinpflicht in NRW: Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung. Prüfung ab 12 Jahren.
Angelschein Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
- Fischereischein
- Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Kommune (seit 1. Juli 2026). Alte Papierscheine gelten bis zum Ablauf, längstens bis zum 31. Dezember 2030.
- Fischereiabgabe
- 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (§ 22a LFischVO) – mit Gebühr 14 €/42 € online bzw. 22 €/50 € bei der Kommune.
- Mindestalter
- Prüfung ab 12 Jahren.
- Online
- Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: ja (Fischereischein und Abgabe, mit Zugangscode nach bestandener Prüfung).
- Zuständig
- Stadt oder Gemeinde am Wohnort, oder online.
Braucht man in NRW einen Angelschein?
Ja – Fischereischein mit Fischerprüfung.
Was kostet der Angelschein in NRW?
Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Kommune (seit 1. Juli 2026). Alte Papierscheine gelten bis zum Ablauf, längstens bis zum 31. Dezember 2030. Hinzu kommt die Fischereiabgabe: 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (§ 22a LFischVO) – mit Gebühr 14 €/42 € online bzw. 22 €/50 € bei der Kommune. Kosten für den Vorbereitungskurs und den Erlaubnisschein des Gewässers kommen jeweils dazu.
Wie läuft die Fischerprüfung in NRW ab?
Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde: schriftlich (60 Fragen, 45 richtige nötig) und praktisch (Angel zusammenstellen, Fische erkennen).
Ab welchem Alter darf man in NRW angeln?
Prüfung ab 12 Jahren. Der Jugendfischereischein ist seit 1. Juli 2026 abgeschafft. 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein in Begleitung eines Scheininhabers und sind von der Abgabe befreit.
Kann man den Angelschein in NRW online machen?
Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: ja (Fischereischein und Abgabe, mit Zugangscode nach bestandener Prüfung). Mehr dazu im Vergleich aller Bundesländer.
Angeln als Tourist in NRW
Personen, die seit mehr als einem Jahr nicht in Deutschland gemeldet sind, erhalten den Ausländerfischereischein ohne Prüfung: 20 € online (nur bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land) bzw. 32 € bei der Kommune.
Wo beantragt man den Fischereischein in NRW?
Zuständig: Stadt oder Gemeinde am Wohnort, oder online.
Besonderheiten beim Angeln in NRW
- Seit 1. Juli 2026 gibt es in NRW nur noch den Fischereischein auf Lebenszeit – auch digital. Die Fischereiabgabe wird separat bezahlt (10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre).
- Die Fischerprüfung ist ab 12 Jahren möglich; der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren angeln in Begleitung eines Scheininhabers.
- Neu: Auch Angler mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland müssen in NRW die NRW-Fischereiabgabe zahlen.
Die Schonzeiten und Mindestmaße in NRW finden Sie unter Schonzeiten Nordrhein-Westfalen 2026.
Kurse bieten Angelvereine, Landesverbände und Online-Anbieter an. Für keinen Anbieter erhält heutedirekt eine Provision.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in NRW?
Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Kommune (seit 1. Juli 2026). Alte Papierscheine gelten bis zum Ablauf, längstens bis zum 31. Dezember 2030. Fischereiabgabe: 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (§ 22a LFischVO) – mit Gebühr 14 €/42 € online bzw. 22 €/50 € bei der Kommune.
Ab welchem Alter kann man in NRW den Angelschein machen?
Prüfung ab 12 Jahren.
Kann man den Angelschein in NRW online machen?
Online lernen: ja. Online prüfen: nein. Online beantragen: ja (Fischereischein und Abgabe, mit Zugangscode nach bestandener Prüfung).
Gibt es in NRW einen Touristen- oder Urlauberfischereischein?
Personen, die seit mehr als einem Jahr nicht in Deutschland gemeldet sind, erhalten den Ausländerfischereischein ohne Prüfung: 20 € online (nur bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land) bzw. 32 € bei der Kommune.
Quellen: recht.nrw.de (1) · recht.nrw.de (2) · land.nrw · stadt-koeln.de. Geprüft am 30. September 2026.
Angelschein in anderen Bundesländern
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen