In Hamburg regelt die Durchführungsverordnung zum HmbFAnG (HmbFAnGDVO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:
- Hecht: Schonzeit 01.02.–31.05., Entnahmefenster 45–75 cm, höchstens 2 pro Tag
- Zander: Schonzeit 01.02.–31.05., Entnahmefenster 45–75 cm, höchstens 2 pro Tag
- Barsch: keine Schonzeit, Entnahmefenster 10–35 cm
- Bachforelle: Schonzeit 15.10.–15.02., Entnahmefenster 20–40 cm
- Meerforelle: Schonzeit 15.10.–15.02., Entnahmefenster 40–65 cm, höchstens 2 pro Tag
Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg: Tabelle
Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.
| Fischart | Heute | Schonzeit | Maß | Limit |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | – | 01.02.–31.05. | 45–75 cm | Entnahmefenster 45–75 cm, höchstens 2 pro Tag |
| Zander | – | 01.02.–31.05. während der Zander-Schonzeit keine Kunstköder und toten Köderfische (Ausnahmen u. a. im strömenden Teil der Elbe; Fliegenfischen erlaubt) | 45–75 cm | Entnahmefenster 45–75 cm, höchstens 2 pro Tag |
| Barsch | – | keine Schonzeit | 10–35 cm | Entnahmefenster 10–35 cm |
| Bachforelle | – | 15.10.–15.02. | 20–40 cm | Entnahmefenster 20–40 cm |
| Meerforelle | – | 15.10.–15.02. | 40–65 cm | Entnahmefenster 40–65 cm, höchstens 2 pro Tag |
| Aal | – | keine Schonzeit | 45–75 cm | Entnahmefenster 45–75 cm, höchstens 3 pro Tag |
| Karpfen | – | keine Schonzeit | 35 cm | – |
| Äsche | – | 01.01.–15.05. kein Mindestmaß | kein Mindestmaß | – |
Weitere Arten: Rapfen 50–70 cm, höchstens einer pro Tag · Schleie 25–45 cm · Quappe 30–50 cm, höchstens drei pro Tag.
Die wichtigsten Fischarten in Hamburg im Einzelnen
Hecht in Hamburg: Schonzeit 01.02.–31.05., Entnahmefenster 45–75 cm
Der Hecht ist in Hamburg vom 01.02. bis 31.05. geschont und darf nur mit einer Länge von 45 bis 75 cm entnommen werden. Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Stück entnommen werden.
Zander in Hamburg: Schonzeit 01.02.–31.05., Entnahmefenster 45–75 cm
Der Zander ist in Hamburg vom 01.02. bis 31.05. geschont und darf nur mit einer Länge von 45 bis 75 cm entnommen werden. Hinweis: Während der Zander-Schonzeit keine Kunstköder und toten Köderfische (Ausnahmen u. a. im strömenden Teil der Elbe; Fliegenfischen erlaubt). Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Stück entnommen werden.
Barsch in Hamburg: keine Schonzeit, Entnahmefenster 10–35 cm
Für den Barsch gibt es in Hamburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Entnahmefenster liegt bei 10–35 cm.
Bachforelle in Hamburg: Schonzeit 15.10.–15.02., Entnahmefenster 20–40 cm
Die Bachforelle ist in Hamburg vom 15.10. bis 15.02. geschont und darf nur mit einer Länge von 20 bis 40 cm entnommen werden.
Meerforelle in Hamburg: Schonzeit 15.10.–15.02., Entnahmefenster 40–65 cm
Die Meerforelle ist in Hamburg vom 15.10. bis 15.02. geschont und darf nur mit einer Länge von 40 bis 65 cm entnommen werden. Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Stück entnommen werden.
Aal in Hamburg: keine Schonzeit, Entnahmefenster 45–75 cm
Für den Aal gibt es in Hamburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Entnahmefenster liegt bei 45–75 cm. Pro Angeltag dürfen höchstens 3 Stück entnommen werden.
Karpfen in Hamburg: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm
Für den Karpfen gibt es in Hamburg keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.
Äsche in Hamburg: Schonzeit 01.01.–15.05.
Die Äsche ist in Hamburg vom 01.01. bis 15.05. geschont.
Besonderheiten in Hamburg
- Hamburg arbeitet mit Entnahmefenstern: Hecht, Zander und Aal dürfen nur zwischen 45 und 75 cm entnommen werden, dazu gelten Tageslimits (2 Hechte, 2 Zander, 3 Aale); für Barsche gilt keine Tageshöchstmenge.
- Während der Zander-Schonzeit vom 1. Februar bis 31. Mai sind Kunstköder und tote Köderfische verboten – ausgenommen sind unter anderem der strömende Teil der Elbe, die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbads und die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse; das Fliegenfischen bleibt erlaubt.
- Prüfungsfreie Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Hamburg nicht anerkannt; auch Touristenscheine aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gelten hier nicht.
Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Hamburg?
Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Hamburg. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.
Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage sind das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG) sowie die Durchführungsverordnung zum HmbFAnG (HmbFAnGDVO); Stand: DVO vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (hamburg.de).
Angelschein in Hamburg
Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein mit praktischer und theoretischer Prüfung. Fischereischein ab 12 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Hamburg 2026.
Häufige Fragen
Wann ist Schonzeit für Hecht in Hamburg?
Der Hecht ist in Hamburg vom 01.02. bis 31.05. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.
Welches Mindestmaß hat der Zander in Hamburg?
Zander dürfen in Hamburg nur mit einer Länge von 45 bis 75 cm entnommen werden (Entnahmefenster).
Gibt es in Hamburg eine Schonzeit für Barsch?
Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Das Entnahmefenster liegt bei 10–35 cm.
Brauche ich in Hamburg einen Fischereischein?
Ja – Fischereischein mit praktischer und theoretischer Prüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Hamburg.
Quellen: hamburg.de. Geprüft am 30. September 2026.
Schonzeiten in anderen Bundesländern
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