Der Schneider (Alburnoides bipunctatus), regional auch Schusslaube genannt, ist ein kleiner, schlanker Weißfisch klarer, schnell fließender Bäche und Flüsse und wird meist 9 bis 13 cm lang. In Deutschland steht er nach der Roten Liste von 2023 auf der Vorwarnliste, und in zwölf Bundesländern führen ihn die Fischereiverordnungen ausdrücklich als ganzjährig geschützt. Dieser Steckbrief nennt Größe, Alter, Laichzeit und Lebensraum mit Quelle, zeigt, woran Sie den Schneider vom Ukelei unterscheiden, und erklärt, woher sein Name kommt.
Schneider-Steckbrief: Größe, Alter, Laichzeit und Lebensraum auf einen Blick
Der Schneider wird meist 9 bis 13 cm lang, wiegt höchstens rund 30 g, wird nach Studien aus Estland und der Türkei etwa 5 bis 6 Jahre alt und laicht je nach Quelle ab April oder Mai bis Juni. Die Werte stammen aus FishBase, der Roten Liste, dem Landesfischereiverband Bayern, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und weiteren Quellen, die am Ende der Seite aufgeführt sind.
| Merkmal | Schneider (Alburnoides bipunctatus) |
|---|---|
| Wissenschaftlicher Name | Alburnoides bipunctatus (Bloch, 1782) |
| Familie | Leuciscidae (FishBase); der Landesfischereiverband Bayern führt ihn unter den Karpfenfischen (Cyprinidae) |
| Weitere Namen | Schusslaube, Breitblecke, Steinlaube und weitere regionale Namen (Bayerisches Landesamt für Umwelt) |
| Länge | meist 9 bis 13 cm (Landesfischereiverband Bayern); FishBase: übliche Länge 9 cm Gesamtlänge; Höchstwerte je nach Quelle 13 bis 18,5 cm |
| Gewicht | höchstens rund 30 g (FishBase) |
| Alter | etwa 5 bis 6 Jahre (FishBase; Studien aus Estland und der Türkei) |
| Geschlechtsreife | mit 2 Jahren (FishBase, Einzelangabe) |
| Laichzeit | Mai bis Juni (Landesfischereiverband Bayern); April bis Juni (Kanton Freiburg, Schweiz); über kiesigem, überströmtem Grund |
| Lebensraum | klare, sauerstoffreiche Fließgewässer mit stärkerer Strömung, vor allem Äschen- und Barbenregion; Schwarmfisch |
| Nahrung | Insektenlarven, Plankton und Anflugnahrung |
| Raub- oder Friedfisch | Friedfisch (frisst Insektenlarven, Plankton und Anflugnahrung) |
| Süß- oder Salzwasser | Süßwasserfisch (FishBase nennt auch Brackwasser) |
| Gefährdung | Rote Liste Deutschland 2023: Vorwarnliste; Bestandssituation selten; weltweit nicht gefährdet (IUCN) |
Was ist ein Schneider (Fisch)? Ein kleiner Weißfisch schnell fließender Gewässer
Der Schneider ist ein kleiner, schlanker Weißfisch (Alburnoides bipunctatus), der vor allem in schnell fließenden Gewässern lebt; so beschreibt ihn das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS). Nach dem Duden ist das Wort männlich (der Schneider, Plural: die Schneider). Dasselbe Wort bezeichnet auch den Handwerker, im Kartenspiel einen Spielstand, bei dem der Verlierer nur sehr wenige Punkte erzielt, in der Jägersprache einen Jäger, der auf der Treibjagd ohne Beute geblieben ist, und landschaftlich langbeinige Insekten und Spinnentiere wie den Weberknecht. Diese Seite behandelt den Fisch.
Der Schneider trägt regional viele Namen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt in seinem Abschlussbericht unter anderem Schusslaube, Breitblecke, Steinlaube, Streifling und Riemling auf (nach Smolian, 1920). „Laube“ und „Riemling“ stehen dort zugleich auf der Namensliste des Strömers, und „Laube“ ist zudem ein Name des Ukelei; der Bericht sieht darin eine Ursache für Verwechslungen.
Woher hat der Schneider seinen Namen?
Der Landesfischereiverband Bayern führt den Namen auf die Zeichnung zurück: Die Seitenlinie ist von je einer Reihe schwarzer Punkte eingefasst, was an eine Doppelnaht erinnert. Der Duden nennt dagegen die kleine Gestalt als Herkunft des Fischnamens. Welche Deutung zutrifft, belegen die geprüften Quellen nicht.
Wie groß wird ein Schneider? Meist 9 bis 13 cm
Ein Schneider wird meist 9 bis 13 cm lang. Das nennt der Landesfischereiverband Bayern als durchschnittliche Länge; FishBase gibt eine übliche Länge von 9 cm Gesamtlänge (TL) an. Bei der Höchstlänge weichen die Quellen ab: Der Landesfischereiverband Bayern nennt 14 cm, das Bayerische Landesamt für Umwelt 16 cm, FishBase 18,5 cm Gesamtlänge (TL). Im selben FishBase-Eintrag steht nach Kottelat und Freyhof (2007) außerdem eine Höchstlänge von etwa 13 cm Standardlänge (SL), also ohne Schwanzflosse gemessen. Als Faustregel gelten 9 bis 13 cm für den typischen Fisch und 14 bis 18,5 cm als Obergrenze der Art.
Wie schwer wird ein Schneider? Höchstens rund 30 g
Ein Schneider wiegt höchstens rund 30 g; das ist das höchste veröffentlichte Gewicht in FishBase. In der Tabelle der Populationsdaten steht für einen Bestand in Bulgarien ein Höchstgewicht von 31 g, für einen Bestand in Estland von 15,3 g.
Wie alt wird ein Schneider? Etwa 5 bis 6 Jahre
Ein Schneider wird nach den Populationsdaten in FishBase etwa 5 bis 6 Jahre alt: Für einen Bestand in Estland steht ein Höchstalter von 6 Jahren, für einen Bestand in der Türkei von 5 Jahren. Für deutsche Gewässer enthalten die geprüften Quellen keine eigene Altersangabe.
Wann wird der Schneider geschlechtsreif?
Der Schneider wird nach FishBase mit 2 Jahren geschlechtsreif. Das ist die einzige Angabe in der Datenbank; einen Untersuchungsort nennt der Eintrag nicht.
Woran erkenne ich einen Schneider? Doppelte Punktreihe an der Seitenlinie
Einen Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, die oben und unten von einer Reihe schwarzer Punkte eingefasst ist, und am endständigen Maul mit fast waagerechter Maulspalte. Der Körper ist nach dem Landesfischereiverband Bayern leicht hochrückig und seitlich abgeflacht, der Rücken messingfarben bis graugrün, die Seiten sind heller, und die Ansätze von Brust-, Bauch- und Afterflosse sind orange. Besonders zur Laichzeit ist über der gesamten Seitenlinie eine dunkle Längsbinde sichtbar. Bei Jungfischen kann nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zusätzlich ein Längsstreifen auf dem Rücken zwischen Kopf und Rückenflosse zur Bestimmung dienen.
Schneider oder Ukelei: Woran unterscheide ich sie?
Den Schneider unterscheiden Sie vom Ukelei am Maul (endständig statt oberständig) und an der Zeichnung der Seitenlinie: Beim Schneider ist sie von Punktreihen eingefasst, beim Ukelei verläuft oberhalb von ihr ein goldbraun schimmernder Längsstreifen. Verwechselt wurden die beiden schon früher: Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt, der Schneider sei früher häufig mit der Laube (Alburnus alburnus), also dem Ukelei, verwechselt worden (nach Demoll und Mayer, 1957). Die Tabelle stellt die belegten Merkmale nebeneinander.
| Merkmal | Schneider | Ukelei |
|---|---|---|
| Länge | meist 9 bis 13 cm; Höchstwert 14 bis 18,5 cm | meist 10 bis 20 cm; Höchstwert 25 bis 30 cm |
| Maul | endständig, Maulspalte fast waagerecht | oberständig, Maulspalte steil nach oben gerichtet |
| Zeichnung | Seitenlinie von je einer Reihe schwarzer Punkte eingefasst | goldbraun schimmernder Längsstreifen oberhalb der Seitenlinie |
| Rücken | messingfarben bis graugrün | graugrünlich bis messingfarben |
| Lebensraum | klare, sauerstoffreiche Fließgewässer mit stärkerer Strömung | langsam fließende und stehende Gewässer, Seen sowie mittlere und große Flüsse |
| Rote Liste Deutschland 2023 | Vorwarnliste | ungefährdet |
Die Rückenfarbe trennt die beiden Arten nicht. Die Werte stammen aus dem Fischlexikon des Landesfischereiverbands Bayern, FishBase und der Roten Liste (Rote-Liste-Zentrum). Die Unterscheidung hat praktische Folgen: Die bayerische Verordnung führt den Schneider unter den ganzjährig geschonten Fischen, die Laube dagegen ohne Schonzeit und Mindestmaß.
Wie unterscheide ich den Schneider vom Strömer?
Den Schneider erkennen Sie bei erwachsenen Fischen an der schwarz eingefassten Seitenlinie, den Strömer (Leuciscus souffia) an der gelblich-orangen. Das schreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt; der Strömer hat zudem ein unterständiges Maul, der Schneider ein endständiges. Der Kanton Freiburg (Schweiz) weist darauf hin, dass beide Arten leicht untereinander und mit anderen Arten verwechselt werden.
Wo lebt der Schneider? In klaren, schnell fließenden Bächen und Flüssen
Der Schneider lebt in klaren, sauerstoffreichen Fließgewässern mit stärkerer Strömung und hält sich im Schwarm meist in Ufernähe auf (Landesfischereiverband Bayern). Das Bayerische Landesamt für Umwelt nennt als typischen Lebensraum die strömungsberuhigten Bereiche strukturreicher, schnell fließender, sauberer Gewässer der Äschenregion und teilweise der Barben- und Brachsenregion, manchmal auch klare Seen. Er verträgt höhere Temperaturen als Forelle und Äsche und kommt nach demselben Bericht bis in etwa 700 m Höhe vor (nach Smolian, 1920). Oft lebt er mit Aitel (Döbel), Gründling, Hasel, Bachforelle, Groppe und Barbe zusammen.
Wie weit ist der Schneider verbreitet?
Das Verbreitungsgebiet des Schneiders reicht von Frankreich bis zum Kaspischen Meer; westlich der Pyrenäen, südlich der Alpen, auf den Britischen Inseln und in Skandinavien fehlt er (Bayerisches Landesamt für Umwelt, nach Ladiges und Vogt, 1979). In Bayern wurde er in sämtlichen Regierungsbezirken der Einzugsgebiete von Donau, Main, Elbe und Rhein nachgewiesen. In Südhessen war er dagegen fast vollständig ausgestorben und wird dort seit 2009 wieder angesiedelt, wie weiter unten beschrieben.
Was frisst der Schneider? Insektenlarven, Plankton und Anflugnahrung
Der Schneider frisst vor allem Insektenlarven, Plankton und Anflugnahrung, also Insekten, die auf die Wasseroberfläche gefallen sind. Das schreibt der Landesfischereiverband Bayern; FishBase nennt Insektenlarven und tote Insekten sowie Krebstiere und Kieselalgen. Der Schneider ist damit kein Raubfisch.
Wann laicht der Schneider? Mai bis Juni, nach Schweizer Angaben ab April
Der Schneider laicht nach dem Landesfischereiverband Bayern im Mai und Juni; der Kanton Freiburg (Schweiz) nennt April bis Juni, sobald die Wassertemperatur über 12 °C steigt. Er laicht an seichten, überströmten Stellen mit kiesigem Grund, und die klebrigen Eier haften fest am Untergrund. Nach FishBase laichen die Fische in kleinen Gruppen und legen die Eier bei starker Strömung tief in den Kies; der Kanton Freiburg gibt 1.000 bis 3.000 Eier je Weibchen an, abgelegt in Gelegen von 100 bis 200 Eiern. Laichzeit und gesetzliche Schonzeit sind zweierlei: In welchen Bundesländern ein Schutz gilt, zeigt der Abschnitt zu Schonzeit und Mindestmaß weiter unten.
Ist der Schneider gefährdet? Rote Liste: Vorwarnliste
Der Schneider steht in Deutschland nach der Roten Liste der Süßwasserfische von 2023 auf der Vorwarnliste; die Kategorie ist gegenüber der vorherigen Roten Liste unverändert. Die Autoren stufen die aktuelle Bestandssituation als „selten“ ein, den langfristigen Bestandstrend als „starken Rückgang“ und den kurzfristigen als „deutliche Zunahme“. Das Rote-Liste-Zentrum führt ihn als heimische Art mit allgemeiner Verantwortlichkeit Deutschlands. Weltweit nennt FishBase die Einstufung der IUCN als nicht gefährdet (Least Concern, bewertet am 2. Mai 2023).
Ältere Texte, die den Schneider als „stark gefährdet“ führen, beziehen sich auf die Rote Liste Deutschlands von 1998 (Bundesamt für Naturschutz) und die bayerische Rote Liste von 2003; beide sind überholt. In Bayern stuft das Landesamt für Umwelt den Schneider in der Roten Liste von 2021 als ungefährdet ein (Bestand häufig, langfristig mäßiger Rückgang, kurzfristig deutliche Zunahme). Für das nördliche Bayern (Einzugsgebiete von Rhein und Main, Weser und Elbe) führt die Liste eine eigene Einstufung oberhalb von „ungefährdet“.
Ist der Schneider geschützt? Darf man ihn angeln?
Ob Sie einen Schneider mitnehmen dürfen, regelt das Fischereirecht des Bundeslandes, und in zwölf Ländern lautet die Antwort: nein. Die Verordnungen von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen führen den Schneider ausdrücklich auf, als ganzjährig geschonte Art oder mit Fang- bzw. Entnahmeverbot; Einzelheiten und Ausnahmen stehen in der Tabelle weiter unten. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nennen ihn in den ausgewerteten Verordnungstabellen nicht. Die Einstufung „Vorwarnliste“ sagt etwas über den Bestand aus, nicht über das Fangrecht; Besonderheiten Ihres Gewässers stehen in der Gewässerordnung Ihres Erlaubnisscheins.
Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in allen 16 Bundesländern
Zwölf Landesverordnungen führen den Schneider ausdrücklich auf, jeweils mit ganzjährigem Schutz; Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nennen ihn nicht. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder im Vergleich.
| Bundesland | Schonzeit | Mindest-/Entnahmemaß | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Bayern | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | – |
| Baden-Württemberg | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | LFischVO § 1 Abs. 2 (ganzjährige Schonzeit) |
| Berlin | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | LFischO Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1) |
| Brandenburg | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | BbgFischO Anlage (zu § 2 Abs. 1) |
| Bremen | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | Binnengewässer · § 2 Entnahmeverbot: „Es ist verboten, Fische der folgenden Arten zu entnehmen“. |
| Hamburg | nicht aufgeführt | – | – |
| Hessen | ganzjährig: Fangverbot | kein Mindestmaß | § 1 Fang- und Entnahmeverbot (ganzjährig: „Es ist verboten, Tiere folgender Arten zu fangen oder zu entnehmen“) |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht aufgeführt | – | – |
| Niedersachsen | nicht aufgeführt | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | § 1 LFischVO (ganzjährige Schonzeit) |
| Rheinland-Pfalz | ganzjährig: Fangverbot | kein Mindestmaß | § 20 Abs. 2 LFischO (Fangverbot) |
| Saarland | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | § 5 LFO (ganzjährig geschützt; Ausnahme: geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Fischzucht dienen) |
| Sachsen | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | – |
| Sachsen-Anhalt | ganzjährig: Fangverbot | kein Mindestmaß | Fangverbot nach § 2 Abs. 1 (ganzjährig, nicht nur Schonzeit) |
| Schleswig-Holstein | nicht aufgeführt | – | – |
| Thüringen | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß | – |
12 von 16 Landesfischereiverordnungen führen die Art auf. „Nicht aufgeführt“ heißt: Die Verordnung nennt für die Art weder Schonzeit noch Mindestmaß; allgemeine Regeln wie Schonbezirke gelten trotzdem. Die Gewässerordnung Ihres Erlaubnisscheins kann strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext.
Rechtsgrundlagen und Prüfdatum
- Bayern: AVBayFiG, Anlage (zu den §§ 11, 14, 22, 27 und 32) – Schonzeiten, Schonmaße und räumlicher Geltungsbereich (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Baden-Württemberg: Landesfischereiverordnung (LFischVO) § 1 – Schonzeiten und Mindestmaße; Bodensee: Bodenseefischereiverordnung (BodFischVO) § 16 und Unterseefischereiordnung § 25 (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Berlin: Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1) Schonzeiten und Mindestmaße und Anlage 2 (zu § 8 Abs. 4) Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Brandenburg: Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), Anlage (zu § 2 Abs. 1) (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Bremen: Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 410), §§ 2–4 (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Hessen: Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14. April 2023, § 1 (Fang- und Entnahmeverbote) und § 2 Abs. 1 (Schonzeiten und Entnahmemaße) (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Nordrhein-Westfalen: Landesfischereiverordnung (LFischVO) §§ 1, 1a, 2, 3 (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Rheinland-Pfalz: Landesfischereiordnung (LFischO, juris: FischGDV RP) §§ 17–20 (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Saarland: Landesfischereiordnung (LFO) §§ 2, 4, 5 (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Sachsen: Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022, Anlage (zu § 2 Absatz 1) (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Sachsen-Anhalt: Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) vom 11. Januar 1994, §§ 2 (Fangverbote), 3 (Schonzeiten), 4 (Mindestmaße) (gelesen am 4. Oktober 2026)
- Thüringen: Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020, § 1 Abs. 1 (gelesen am 4. Oktober 2026)
Die Regeln der Länder im Einzelnen finden Sie bei Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; einen Überblick über alle Länder bietet die Seite Schonzeiten in Deutschland. Allgemeine Informationen zur Erlaubnis finden Sie unter Angelschein.
Wurde der Schneider in Hessen wieder angesiedelt? Ja, seit 2009 in Südhessen
Ja: Der Schneider war in Südhessen fast vollständig ausgestorben und gilt als Leitfisch der Barben- und Äschenregion, deshalb siedelt ihn die Obere Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt dort seit 2009 wieder an. Die ersten Besatzfische stammten aus Gewässern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo der Schneider stellenweise noch häufig vorkommt; 2020 kamen die Tiere für die Gersprenz aus den inzwischen aufgebauten südhessischen Beständen. Begonnen wurde 2009 in der Nidda, danach folgten Kinzig, Sinn, Mümling, Aar und 2020 die Gersprenz. Nach dem Bericht von 2020 hat sich der Schneider in Nidda, Sinn und Kinzig etabliert und erreicht streckenweise eine Dominanz von über 20 %; in allen drei Flüssen breitet er sich selbstständig in Zuflüsse aus. Wer dort angelt, kann ihm also begegnen: In Hessen gilt für den Schneider ein Fang- und Entnahmeverbot.
Ist der Schneider ein Speisefisch? Ohne Bedeutung für Fischerei und Küche
Der Schneider ist als Speisefisch ohne Bedeutung: Der Kanton Freiburg (Schweiz) bezeichnet ihn als weder für die Fischerei noch für die Gastronomie interessant, und nach FishBase ist er für die Fischerei ohne Interesse. In den zwölf Ländern mit ganzjährigem Schutz darf er ohnehin nicht mitgenommen werden.
Woher stammen die Zahlen in diesem Steckbrief?
Die Zahlen stammen aus FishBase (Steckbrief, Populationsdaten und Reifedaten des Schneiders), der Roten Liste der Süßwasserfische Deutschlands von 2023 (Freyhof et al., Rote-Liste-Zentrum/BfN, Steckbriefe von Schneider und Ukelei), dem Fischlexikon des Landesfischereiverbands Bayern, dem Abschlussbericht des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft (heute Landesamt für Umwelt) von 2004, der Roten Liste Bayern des Landesamts für Umwelt (2021), dem Bericht zur Wiederansiedlung in Südhessen (Regierungspräsidium Darmstadt, 2020), dem Kanton Freiburg (Schweiz), dem Duden, dem DWDS und den Fischereiverordnungen der Länder. Wo Quellen voneinander abweichen, etwa bei Höchstlänge und Laichzeit, nennt der Text die Spannweite samt Quellen. Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026.
Weiterlesen
- Ukelei: Steckbrief
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- Gründling: Steckbrief
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- Friedfische im Überblick
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Häufige Fragen
Was ist ein Schneiderfisch?
Mit Schneiderfisch ist der Schneider (Alburnoides bipunctatus) gemeint, ein kleiner, schlanker Weißfisch, der vor allem in schnell fließenden Gewässern lebt und meist 9 bis 13 cm lang wird. Den Namen führt der Landesfischereiverband Bayern auf die Reihen schwarzer Punkte entlang der Seitenlinie zurück, die an eine Doppelnaht erinnern; der Duden nennt dagegen die kleine Gestalt als Herkunft.
Ist der Schneiderfisch geschützt?
In zwölf Bundesländern ja: Die Verordnungen von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen führen den Schneider als ganzjährig geschonte Art oder mit Fang- bzw. Entnahmeverbot auf. Nach der Roten Liste von 2023 steht er in Deutschland auf der Vorwarnliste. Alle 16 Länder im Vergleich zeigt die Tabelle auf dieser Seite.
Was ist typisch für den Schneider?
Typisch für den Schneider ist die Seitenlinie, die oben und unten von einer Reihe schwarzer Punkte eingefasst ist, dazu ein endständiges Maul und orange Ansätze von Brust-, Bauch- und Afterflosse. Er lebt im Schwarm in klaren, schnell fließenden Gewässern.
Wie groß wird ein Schneider?
Ein Schneider wird meist 9 bis 13 cm lang und wiegt höchstens rund 30 g. Als Höchstlänge nennt der Landesfischereiverband Bayern 14 cm, das Bayerische Landesamt für Umwelt 16 cm und FishBase 18,5 cm Gesamtlänge.
Wo lebt der Schneider?
Der Schneider lebt in klaren, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen mit stärkerer Strömung, vor allem in der Äschen- und Barbenregion, manchmal auch in klaren Seen. Sein Verbreitungsgebiet reicht von Frankreich bis zum Kaspischen Meer; in Südhessen wird er seit 2009 wieder angesiedelt.
Quellen
- FishBase: Alburnoides bipunctatus (Bloch, 1782) (Schneider), Summary (abgerufen am 06.10.2026)
- FishBase: Alburnoides bipunctatus, Population characteristics (Höchstlänge, Höchstalter, Gewicht je Untersuchung) (abgerufen am 06.10.2026)
- FishBase: Alburnoides bipunctatus, Maturity studies (Reifedaten) (abgerufen am 06.10.2026)
- Rote-Liste-Zentrum: Artensteckbrief Alburnoides bipunctatus (Schneider), nach Freyhof et al. (2023), Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (6) (abgerufen am 06.10.2026)
- Rote-Liste-Zentrum: Artensteckbrief Alburnus alburnus (Ukelei), nach Freyhof et al. (2023) (abgerufen am 06.10.2026)
- Landesfischereiverband Bayern: LFV Fischlexikon, Schneider (Alburnoides bipunctatus) und Laube (Ukelei) (abgerufen am 06.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft (2004): Untersuchungen zur Fortpflanzungsbiologie, Entwicklung und zu den Lebensräumen von Schneider und Strömer, Abschlussbericht 2002-2004 (heute bei LfU Bayern) (abgerufen am 06.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2021): Rote Liste und Gesamtartenliste Bayern, Fische und Rundmäuler, Tab. 5 (abgerufen am 06.10.2026)
- Regierungspräsidium Darmstadt, Obere Fischereibehörde / INGA GbR (2020): Wiederansiedlung des Schneiders (Alburnoides bipunctatus) in Südhessen 2020, Version 2 (abgerufen am 06.10.2026)
- Staat Freiburg (Kanton Freiburg, Schweiz): Strömer und Schneider (abgerufen am 06.10.2026)
- Duden: Schneider (Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft) (abgerufen am 06.10.2026)
- DWDS (Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache): Schneider (abgerufen am 06.10.2026)
- Bayern: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Anlage – Schonzeiten und Schonmaße, Nr. 2.19 Schneider, Nr. 2.61 Laube (abgerufen am 06.10.2026)
- Hessen: Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14. April 2023, § 1 Fang- und Entnahmeverbote (GVBl. 2023 Nr. 15, S. 318) (abgerufen am 06.10.2026)
- Brandenburg: Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), Anlage (zu § 2 Abs. 1) (abgerufen am 06.10.2026)
- Nordrhein-Westfalen: Landesfischereiverordnung (LFischVO) § 1, Stand 3. Juli 2026 (abgerufen am 06.10.2026)
- Sachsen: Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage (zu § 2 Absatz 1) (abgerufen am 06.10.2026)
- Bremen: Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011, § 2 Entnahmeverbot (abgerufen am 06.10.2026)