Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Angler auf der Seebrücke Wustrow an der Ostsee
Foto: PtrQs / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern 2026

In Mecklenburg-Vorpommern regeln die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) und die Küstenfischereiverordnung (KüFVO) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm
  • Zander: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm
  • Barsch: keine Schonzeit, Mindestmaß 17 cm
  • Bachforelle: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 30 cm
  • Meerforelle: Schonzeit 01.09.–31.03., Mindestmaß 45 cm

Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern: Tabelle Binnengewässer

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß
Hecht – keine Schonzeit 45 cm
Zander – keine Schonzeit 45 cm
Barsch – keine Schonzeit 17 cm
Bachforelle – 01.10.–31.03. 30 cm
Meerforelle – 01.09.–31.03. 45 cm
Aal – 01.12.–28.02. Schonzeit gilt für den Fang mit der Handangel 50 cm
Karpfen – keine Schonzeit 40 cm
Äsche – keine Schonzeit 30 cm

Schonzeiten an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern

Für die Küstengewässer gilt eine eigene Verordnung mit abweichenden Werten. Zusätzlich gelten die EU-Regeln für Nord- und Ostsee.

Fischart Heute Schonzeit Maß Limit
Hecht – 01.03.–30.04. 60–90 cm Entnahmefenster 60–90 cm, höchstens 1 pro Tag
Zander – 23.04.–22.05. 45 cm 40 cm im Stettiner Haff, Peenestrom und in der Darßer Boddenkette höchstens 3 pro Tag
Barsch – keine Schonzeit 20 cm höchstens 15 pro Tag
Meerforelle – 15.09.–14.12. außerhalb der 4-Seemeilen-Zone zusätzlich vom 01.06. bis 15.09. geschont 48 cm höchstens 3 pro Tag
Aal – Fangverbot – EU-Fangverbot 2026 in den Küstengewässern; Mindestmaß nach Landesrecht 50 cm –

Weitere Arten: Lachs an der Küste 60 cm (Schonzeit 15.09.–14.12.), Ostseeschnäpel (Schonzeit 01.11.–30.11.); Dorsch: Freizeitfischerei 2026 verboten (EU).

Die wichtigsten Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen

Hecht in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm

Für den Hecht gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 45 cm. An der Küste gilt: Schonzeit 01.03.–30.04., Entnahmefenster 60–90 cm, höchstens 1 pro Tag.

Zander in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit, Mindestmaß 45 cm

Für den Zander gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 45 cm. An der Küste gilt: Schonzeit 23.04.–22.05., Mindestmaß 45 cm (40 cm im Stettiner Haff, Peenestrom und in der Darßer Boddenkette), höchstens 3 pro Tag.

Barsch in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit, Mindestmaß 17 cm

Für den Barsch gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 17 cm. An der Küste gilt: keine Schonzeit, Mindestmaß 20 cm, höchstens 15 pro Tag.

Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit 01.10.–31.03., Mindestmaß 30 cm

Die Bachforelle ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.10. bis 31.03. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit 01.09.–31.03., Mindestmaß 45 cm

Die Meerforelle ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.09. bis 31.03. geschont und darf erst ab 45 cm entnommen werden. An der Küste gilt: Schonzeit 15.09.–14.12., Mindestmaß 48 cm (außerhalb der 4-Seemeilen-Zone zusätzlich vom 01.06. bis 15.09. geschont), höchstens 3 pro Tag.

Aal in Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit 01.12.–28.02., Mindestmaß 50 cm

Der Aal ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.12. bis 28.02. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden. Hinweis: Schonzeit gilt für den Fang mit der Handangel. An der Küste gilt das EU-Fangverbot 2026 in den Küstengewässern; Mindestmaß nach Landesrecht 50 cm.

Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit, Mindestmaß 40 cm

Für den Karpfen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 40 cm.

Äsche in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit, Mindestmaß 30 cm

Für die Äsche gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 30 cm.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Seit 29. September 2026 gilt an der Küste: Hecht nur von 60 bis 90 cm und höchstens einer pro Tag, Meerforelle ab 48 cm, dazu Tageslimits von 3 Zandern, 3 Meerforellen und 15 Barschen.
  • Im Binnenland gibt es für Hecht und Zander keine landesrechtliche Schonzeit – die Gewässerbewirtschafter können aber eigene Schonzeiten festlegen, die auf der Angelerlaubnis stehen.
  • Gastangler aus anderen Bundesländern und dem Ausland zahlen seit 2025 die Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie zu Hause schon eine Abgabe bezahlt haben.

EU-Regeln für die Küste 2026

  • Die Freizeitfischerei auf Dorsch ist 2026 in der westlichen und östlichen Ostsee (ICES-Unterdivisionen 22–32) ganzjährig verboten; als Beifang gefangener Dorsch ist sofort zurückzusetzen. (Verordnung (EU) 2025/2454, Art. 10)
  • Für Freizeitangler ist 2026 der Aalfang in allen Meeres- und Brackgewässern von Nord- und Ostsee verboten – unabhängig vom Lebensstadium. (Verordnung (EU) 2026/249, Art. 14)
  • Lachs darf in der Ostsee (Unterdivisionen 22–31) nur als fettflossenbeschnittener Lachs entnommen werden – höchstens einer pro Person und Tag.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnungen gelten für alle Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Landesfischereigesetz M-V sowie die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) und die Küstenfischereiverordnung (KüFVO); Stand: KüFVO geändert durch die 5. Änderungsverordnung, in Kraft seit 29. September 2026. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (lallf.de).

Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein ab 14 Jahren (oder Touristenfischereischein). Fischereischein ab 10 Jahren möglich, Pflicht ab 14 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Mecklenburg-Vorpommern 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Hecht keine landesrechtliche Schonzeit. An der Küste: vom 01.03. bis 30.04. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 45 cm, auch an der Küste.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 17 cm. An der Küste: Mindestmaß 20 cm, höchstens 15 pro Tag.

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein ab 14 Jahren (oder Touristenfischereischein). Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Mecklenburg-Vorpommern.

Quellen: lallf.de. Geprüft am 30. September 2026.

Schonzeiten in anderen Bundesländern