Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Die Saale zwischen Naumburg und Weißenfels
Foto: Meiert / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt 2026

In Sachsen-Anhalt regelt die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) die Schonzeiten und Mindestmaße für Angler. Die wichtigsten Werte für 2026:

  • Hecht: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm
  • Zander: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm
  • Barsch: keine Schonzeit
  • Bachforelle: Schonzeit 15.09.–31.03., Mindestmaß 25 cm
  • Meerforelle: Fangverbot

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt: Tabelle

Die Tabelle nennt für jede Fischart die Schonzeit, das Mindestmaß und – wo vorhanden – Entnahmefenster und Tageslimit. Die Spalte „Heute“ zeigt, ob die Art heute (30. September 2026) geschont ist.

Fischart Heute Schonzeit Maß
Hecht – 15.02.–30.04. 50 cm
Zander – 15.02.–31.05. 50 cm
Barsch – keine Schonzeit kein Mindestmaß
Bachforelle – 15.09.–31.03. 25 cm
Meerforelle – Fangverbot kein Mindestmaß
Aal – keine Schonzeit 50 cm
Karpfen – keine Schonzeit 35 cm
Äsche – 01.12.–15.05. 30 cm

Weitere Arten: Barbe 01.04.–30.06., 45 cm · Quappe 30 cm · Rapfen 40 cm · Schleie 25 cm · Regenbogenforelle 25 cm · Lachs und Nase Fangverbot.

Die wichtigsten Fischarten in Sachsen-Anhalt im Einzelnen

Hecht in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.02.–30.04., Mindestmaß 50 cm

Der Hecht ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 30.04. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.

Zander in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.02.–31.05., Mindestmaß 50 cm

Der Zander ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 31.05. geschont und darf erst ab 50 cm entnommen werden.

Barsch in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit

Für den Barsch gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit und kein Mindestmaß.

Bachforelle in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 15.09.–31.03., Mindestmaß 25 cm

Die Bachforelle ist in Sachsen-Anhalt vom 15.09. bis 31.03. geschont und darf erst ab 25 cm entnommen werden.

Meerforelle in Sachsen-Anhalt: Fangverbot

Für die Meerforelle gilt in Sachsen-Anhalt ein Fangverbot.

Aal in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm

Für den Aal gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 50 cm.

Karpfen in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm

Für den Karpfen gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtliche Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm.

Äsche in Sachsen-Anhalt: Schonzeit 01.12.–15.05., Mindestmaß 30 cm

Die Äsche ist in Sachsen-Anhalt vom 01.12. bis 15.05. geschont und darf erst ab 30 cm entnommen werden.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Seit 31. März 2026 gibt es keinen Jugendfischereischein mehr. Stattdessen können Kinder ab 8 Jahren einen Friedfischfischereischein bekommen; den vollen Fischereischein gibt es ab 12 Jahren.

Gilt die Schonzeit an jedem Gewässer in Sachsen-Anhalt?

Grundsätzlich ja: Die Landesverordnung gilt für alle Gewässer in Sachsen-Anhalt. Vereine und Pächter dürfen aber strengere Regeln festlegen – prüfen Sie deshalb vor jeder Entnahme die Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein.

Wichtig: Die Landesverordnung legt nur Mindestanforderungen fest. Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter – oft ein Angelverein – darf in der Gewässerordnung zu Ihrem Erlaubnisschein längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße oder Fanglimits festlegen; maßgeblich ist immer die strengere Regel.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage sind das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) sowie die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA); Stand: FischO zuletzt geändert am 6. März 2013; FischG geändert am 21. März 2026. Die Werte auf dieser Seite sind mit dem amtlichen Verordnungstext abgeglichen. Zum amtlichen Verordnungstext (landesrecht.sachsen-anhalt.de).

Angelschein in Sachsen-Anhalt

Angelscheinpflicht: Ja – Fischereischein oder Friedfischfischereischein mit Prüfung. Fischerprüfung ab 11 Jahren (am Prüfungstag), Fischereischein ab 12 Jahren; Friedfischfischereischein ab 8 Jahren. Alles zu Prüfung, Kosten und Touristenschein lesen Sie unter Angelschein Sachsen-Anhalt 2026.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Sachsen-Anhalt?

Der Hecht ist in Sachsen-Anhalt vom 15.02. bis 30.04. geschont. Die Gewässerordnung kann längere Schonzeiten vorsehen.

Welches Mindestmaß hat der Zander in Sachsen-Anhalt?

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Sachsen-Anhalt 50 cm.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Schonzeit für Barsch?

Nein, der Barsch hat keine landesrechtliche Schonzeit. Ein Mindestmaß gibt es nicht.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt einen Fischereischein?

Ja – Fischereischein oder Friedfischfischereischein mit Prüfung. Einzelheiten zu Prüfung, Kosten und Touristenschein: Angelschein Sachsen-Anhalt.

Quellen: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Geprüft am 30. September 2026.

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