Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer Stand der Verordnungen: 30.09.2026
Der Werdersee in Bremen
Foto: Antonch / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Jugendfischereischein 2026: Wo es ihn noch gibt und was Kinder dürfen

Drei Länder haben den Jugendfischereischein abgeschafft: Bayern 2025, NRW zum 1. Juli 2026 und Sachsen-Anhalt zum 31. März 2026. Stattdessen dürfen Kinder dort in Begleitung eines Scheininhabers angeln. In Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen und im Saarland gibt es ihn weiterhin.

Jugendfischereischein: alle Bundesländer

Bundesland Regel für Kinder und Jugendliche
Bayern Der Jugendfischereischein ist seit 1. Januar 2025 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Baden-Württemberg Jugendfischereischein von 7 bis 15 Jahren ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers (Stuttgart: 21 €).
Berlin Jugendfischereischein J für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung (10 € plus 4 € Abgabe). Unter 12 Jahren nur unter direkter Aufsicht.
Brandenburg Kein Jugendfischereischein nötig – Kinder angeln Friedfische ab 8 Jahren allein, jüngere unter Aufsicht.
Bremen Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Scheininhabers.
Hamburg Unter 15 Jahren ohne Schein mit einer Handangel unter Aufsicht eines Scheininhabers.
Hessen 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers.
Mecklenburg-Vorpommern Unter 14 Jahren kein Schein nötig, nur eine Angelerlaubnis.
Niedersachsen Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur zur Vorbereitung auf die Prüfung und unter Aufsicht.
Nordrhein-Westfalen Der Jugendfischereischein ist seit 1. Juli 2026 abgeschafft. 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein in Begleitung eines Scheininhabers und sind von der Abgabe befreit.
Rheinland-Pfalz Seit 19. Februar 2026 dürfen Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln.
Saarland Unter 16 Jahren Jugendschein ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers.
Sachsen Jugendfischereischein von 9 bis 15 Jahren ohne Prüfung, 9 €.
Sachsen-Anhalt Der Jugendfischereischein ist seit 31. März 2026 abgeschafft; bereits ausgestellte gelten bis zum Ablauf. Kinder ab 8 Jahren können einen Friedfischfischereischein erwerben.
Schleswig-Holstein Kein Jugendschein. Kinder unter 14 Jahren angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers.
Thüringen Jugendfischereischein für 8- bis 13-Jährige (12 €) ohne Prüfung, in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers – die Begleitpflicht entfällt nach bestandener Prüfung.

Was ersetzt den Jugendfischereischein?

Die Länder ersetzen den eigenen Schein durch eine einfachere Regel: Kinder und Jugendliche angeln in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein – in NRW sind sie dabei auch von der Abgabe befreit. In Sachsen-Anhalt gibt es stattdessen den Friedfischfischereischein ab 8 Jahren. Den vollen Schein können Jugendliche früher erwerben: in NRW und Sachsen-Anhalt mit 12 Jahren (in Sachsen-Anhalt Prüfung schon ab 11).

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern gibt es noch den Jugendfischereischein?

Unter anderem in Baden-Württemberg (7–15 Jahre), Berlin (12–17), Sachsen (9–15), Thüringen (8–13) und im Saarland (unter 16). Abgeschafft wurde er in Bayern (2025), NRW (Juli 2026) und Sachsen-Anhalt (März 2026).

Ab wann dürfen Kinder angeln?

In Begleitung eines volljährigen Scheininhabers je nach Land ab 7 Jahren (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz), in Brandenburg Friedfische allein ab 8 Jahren, jüngere Kinder unter Aufsicht.