Ohne Angelschein angeln ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt – aber es gibt mehr davon, als viele denken: Touristen- und Urlauberscheine ohne Prüfung, das Friedfischangeln in Brandenburg, die fehlende Scheinpflicht in Niedersachsen und Regeln für Kinder in Begleitung.
- Niedersachsen: keine gesetzliche Scheinpflicht – Personalausweis und Erlaubnisschein genügen
- Brandenburg: Friedfischangeln ohne Schein und Prüfung
- Bremen: Einwohner mit Fischereischein angeln an Weser, Lesum und Geeste ohne Erlaubnisschein
- Touristenschein: u. a. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
Ohne Prüfung angeln: Tabelle für alle Bundesländer
| Bundesland | Touristen/Gäste | Kinder und Jugendliche |
|---|---|---|
| Bayern | Jahresfischereischein für Erwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland – ein Jahr gültig und in höchstens drei frei wählbaren Monaten nutzbar (z. B. Nürnberg 22,50 € inklusive Abgabe). | Der Jugendfischereischein ist seit 1. Januar 2025 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. |
| Baden-Württemberg | Touristenschein für Urlauber aus dem Ausland ohne Prüfung, gültig vier Wochen pro Kalenderjahr. | Jugendfischereischein von 7 bis 15 Jahren ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers (Stuttgart: 21 €). |
| Berlin | Kein Touristenschein. Gäste aus dem Ausland brauchen den Fischereischein ihres Heimatlandes; Gäste aus anderen Bundesländern nutzen ihren eigenen Schein. | Jugendfischereischein J für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung (10 € plus 4 € Abgabe). Unter 12 Jahren nur unter direkter Aufsicht. |
| Brandenburg | Wer keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und sich nur kurz in Brandenburg aufhält, braucht keinen Fischereischein – auch nicht für Raubfische. Angelkarte und Abgabe bleiben nötig. | Kein Jugendfischereischein nötig – Kinder angeln Friedfische ab 8 Jahren allein, jüngere unter Aufsicht. |
| Bremen | Kein Touristenschein. Fischereischeine anderer Bundesländer und aus EU-Staaten gelten aber auch in Bremen (§ 34 Abs. 4 BremFiG). | Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Scheininhabers. |
| Hamburg | Touristenfischereischein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland mit Fischereiberechtigung im Heimatland: 45 €, gültig bis Jahresende, ausgestellt im Hamburger Angelzentrum. | Unter 15 Jahren ohne Schein mit einer Handangel unter Aufsicht eines Scheininhabers. |
| Hessen | Besucherfischereischein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, gültig einen Monat pro Kalenderjahr. | 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Touristenfischereischein ohne Prüfung für bis zu 28 Tage, mehrfach im Jahr: 24 € (digital 23 €), Verlängerung 13 € – online unter erlaubnis.angeln-mv.de. | Unter 14 Jahren kein Schein nötig, nur eine Angelerlaubnis. |
| Niedersachsen | Kein eigener Touristenschein nötig: Personalausweis und Erlaubnisschein genügen; in den Küstengewässern ist kein Erlaubnisschein nötig. | Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur zur Vorbereitung auf die Prüfung und unter Aufsicht. |
| Nordrhein-Westfalen | Personen, die seit mehr als einem Jahr nicht in Deutschland gemeldet sind, erhalten den Ausländerfischereischein ohne Prüfung: 20 € online (nur bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land) bzw. 32 € bei der Kommune. | Der Jugendfischereischein ist seit 1. Juli 2026 abgeschafft. 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein in Begleitung eines Scheininhabers und sind von der Abgabe befreit. |
| Rheinland-Pfalz | Gästeschein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland: ohne Prüfung und ohne Abgabe, höchstens zweimal im Jahr für je bis zu 30 Tage. | Seit 19. Februar 2026 dürfen Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln. |
| Saarland | Kein eigener Touristenschein: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nur vorübergehend im Saarland aufhält, bekommt ohne Prüfung einen Jahresschein, der auf höchstens drei Monate beschränkt ist. Ausländische Scheine werden nicht anerkannt. | Unter 16 Jahren Jugendschein ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Sachsen | Gastfischereischein für Personen ab 18 ohne Wohnsitz in Deutschland: 15 € für einen Monat, in begründeten Fällen 75 € für sechs Monate. | Jugendfischereischein von 9 bis 15 Jahren ohne Prüfung, 9 €. |
| Sachsen-Anhalt | Kein Touristen- oder Gästeschein. Scheine anderer Bundesländer werden anerkannt; ausländische Scheine nur im Einzelfall. | Der Jugendfischereischein ist seit 31. März 2026 abgeschafft; bereits ausgestellte gelten bis zum Ablauf. Kinder ab 8 Jahren können einen Friedfischfischereischein erwerben. |
| Schleswig-Holstein | Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle ab 12 Jahren: 28 zusammenhängende Tage, einmal pro Jahr um 28 Tage verlängerbar; seit 2026 38 € online oder 50 € bei der Behörde. | Kein Jugendschein. Kinder unter 14 Jahren angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Thüringen | Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung ab 14 Jahren: drei Monate, 25 € (10 € Gebühr + 15 € Abgabe), einmal pro Kalenderjahr – bei der Gemeinde. | Jugendfischereischein für 8- bis 13-Jährige (12 €) ohne Prüfung, in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers – die Begleitpflicht entfällt nach bestandener Prüfung. |
Angeln ohne Angelschein: Was droht?
Wer in einem Land mit Fischereischeinpflicht ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach Landesrecht mit einem Bußgeld geahndet wird. Wer ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters fischt, verletzt fremdes Fischereirecht und macht sich wegen Fischwilderei strafbar (§ 293 StGB) – das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Auch mit Ausnahmeregelung brauchen Sie fast immer einen Erlaubnisschein (Angelkarte) für das Gewässer.
Wichtig: Auch wo kein Fischereischein nötig ist, brauchen Sie fast immer einen Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters für das Gewässer.
Häufige Fragen
Wo darf man ohne Angelschein angeln?
In Niedersachsen (gesetzlich genügt der Personalausweis mit Erlaubnisschein; in den Küstengewässern ist kein Erlaubnisschein nötig), in Brandenburg beim Friedfischangeln, mit einem Touristen- oder Urlauberschein in mehreren Ländern und an gewerblichen Angelteichen in Schleswig-Holstein und Sachsen, wenn dort eine vorgeschriebene Aufsicht sichergestellt ist. Kinder dürfen fast überall in Begleitung eines Scheininhabers angeln.
Was passiert, wenn man ohne Angelschein angelt?
In Ländern mit Scheinpflicht ist Angeln ohne Fischereischein eine Ordnungswidrigkeit; wer ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten fischt, begeht Fischwilderei (§ 293 StGB) und damit eine Straftat.
Brauche ich am Forellensee einen Angelschein?
Das hängt vom Land ab. Eine ausdrückliche Ausnahme für Angelteiche gibt es nur in Schleswig-Holstein (Aufsicht durch einen volljährigen Fischereischeininhaber oder Fischwirt) und in Sachsen (Einweisung und Aufsicht durch den Betreiber); in Niedersachsen gibt es keine gesetzliche Scheinpflicht, und in Brandenburg ist die Friedfischangel frei. In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen gilt die Fischereischeinpflicht auch am Angelteich; in Baden-Württemberg lässt das Gesetz offen, ob ein reiner Angelteich als ausgenommene Teichwirtschaft zählt. Stand der Landesgesetze: 5. Oktober 2026.