Drei Länder haben den Jugendfischereischein abgeschafft: Bayern 2025, NRW zum 1. Juli 2026 und Sachsen-Anhalt zum 31. März 2026. Stattdessen dürfen Kinder dort in Begleitung eines Scheininhabers angeln. In Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen und im Saarland gibt es ihn weiterhin.
Jugendfischereischein: alle Bundesländer
| Bundesland | Regel für Kinder und Jugendliche |
|---|---|
| Bayern | Der Jugendfischereischein ist seit 1. Januar 2025 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. |
| Baden-Württemberg | Jugendfischereischein von 7 bis 15 Jahren ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers (Stuttgart: 21 €). |
| Berlin | Jugendfischereischein J für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung (10 € plus 4 € Abgabe). Unter 12 Jahren nur unter direkter Aufsicht. |
| Brandenburg | Kein Jugendfischereischein nötig – Kinder angeln Friedfische ab 8 Jahren allein, jüngere unter Aufsicht. |
| Bremen | Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Scheininhabers. |
| Hamburg | Unter 15 Jahren ohne Schein mit einer Handangel unter Aufsicht eines Scheininhabers. |
| Hessen | 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Unter 14 Jahren kein Schein nötig, nur eine Angelerlaubnis. |
| Niedersachsen | Kein Jugendfischereischein. Unter 14 Jahren nur zur Vorbereitung auf die Prüfung und unter Aufsicht. |
| Nordrhein-Westfalen | Der Jugendfischereischein ist seit 1. Juli 2026 abgeschafft. 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein in Begleitung eines Scheininhabers und sind von der Abgabe befreit. |
| Rheinland-Pfalz | Seit 19. Februar 2026 dürfen Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln. |
| Saarland | Unter 16 Jahren Jugendschein ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Sachsen | Jugendfischereischein von 9 bis 15 Jahren ohne Prüfung, 9 €. |
| Sachsen-Anhalt | Der Jugendfischereischein ist seit 31. März 2026 abgeschafft; bereits ausgestellte gelten bis zum Ablauf. Kinder ab 8 Jahren können einen Friedfischfischereischein erwerben. |
| Schleswig-Holstein | Kein Jugendschein. Kinder unter 14 Jahren angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. |
| Thüringen | Jugendfischereischein für 8- bis 13-Jährige (12 €) ohne Prüfung, in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers – die Begleitpflicht entfällt nach bestandener Prüfung. |
Was ersetzt den Jugendfischereischein?
Die Länder ersetzen den eigenen Schein durch eine einfachere Regel: Kinder und Jugendliche angeln in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein – in NRW sind sie dabei auch von der Abgabe befreit. In Sachsen-Anhalt gibt es stattdessen den Friedfischfischereischein ab 8 Jahren. Den vollen Schein können Jugendliche früher erwerben: in NRW und Sachsen-Anhalt mit 12 Jahren (in Sachsen-Anhalt Prüfung schon ab 11).
Häufige Fragen
In welchen Bundesländern gibt es noch den Jugendfischereischein?
Unter anderem in Baden-Württemberg (7–15 Jahre), Berlin (12–17), Sachsen (9–15), Thüringen (8–13) und im Saarland (unter 16). Abgeschafft wurde er in Bayern (2025), NRW (Juli 2026) und Sachsen-Anhalt (März 2026).
Ab wann dürfen Kinder angeln?
In Begleitung eines volljährigen Scheininhabers je nach Land ab 7 Jahren (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz), in Brandenburg Friedfische allein ab 8 Jahren, jüngere Kinder unter Aufsicht.