Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesfischereigesetz: Der Fischereischein wird nur noch auf Lebenszeit ausgestellt (18 € online, 30 € bei der Kommune), die Fischereiabgabe von 10 € pro Jahr wird separat bezahlt, die Prüfung ist ab 12 Jahren möglich und der Jugendfischereischein ist abgeschafft.
- Schein auf Lebenszeit: 18 € online, 30 € bei der Kommune – auch digital
- Fischereiabgabe: 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre, separat
- Prüfung: ab 12 Jahren, schriftlich und praktisch vor Ort
- Jugendschein: abgeschafft – 10- bis 15-Jährige angeln in Begleitung
- Angler aus anderen Bundesländern: zahlen jetzt auch die NRW-Abgabe
Fischereischein auf Lebenszeit: 18 € online
Früher gab es den NRW-Fischereischein für ein oder fünf Jahre. Seit der Neufassung des Landesfischereigesetzes, die am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wird er nur noch auf Lebenszeit ausgestellt – als Scheckkarte oder digital. Online kostet er 18 €, bei der Kommune 30 €. Alte Papierscheine bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, längstens bis zum 31. Dezember 2030.
Fischereiabgabe NRW: 10 € pro Jahr
Die Abgabe ist jetzt vom Schein getrennt. Sie beträgt 10 € für ein Kalenderjahr oder 30 € für fünf Jahre (§ 22a LFischVO, Fassung vom 3. Juli 2026). Mit Verwaltungsgebühr sind es online 14 € bzw. 42 €, bei der Kommune 22 € bzw. 50 €. Seit dem 1. Juli 2026 müssen auch Angler mit Schein aus einem anderen Bundesland die nordrhein-westfälische Abgabe zahlen.
Fischerprüfung NRW: ab 12 Jahren
Die Prüfung ist ab 12 Jahren möglich. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit 60 Fragen (45 richtige nötig, mindestens 6 je Sachgebiet) und einem praktischen Teil: eine Angel zusammenstellen und Fische erkennen. Abgelegt wird sie vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde – eine Online-Prüfung gibt es nicht.
Jugendfischereischein NRW: abgeschafft
Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren brauchen keinen eigenen Schein mehr. Sie dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln, müssen einen Lichtbildausweis (etwa den Schülerausweis) dabeihaben und zahlen keine Abgabe.
Ausländerfischereischein: 20 € ohne Prüfung
Personen, die seit mehr als einem Jahr nicht in Deutschland gemeldet sind, erhalten den Ausländerfischereischein ohne Prüfung: 20 € online (nur bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land) bzw. 32 € bei der Kommune.
Schonzeiten in NRW: unverändert
Die Reform hat die Schonzeiten und Mindestmaße nicht verändert: Hecht 15.02.–30.04. (45 cm), Zander 01.04.–31.05. (40 cm), Aal 01.10.–01.03. nur im Rheinhauptstrom (50 cm). Alle Schonzeiten in NRW.
Häufige Fragen
Muss ich meinen alten NRW-Fischereischein umtauschen?
Nein, nicht sofort. Alte Papierscheine gelten bis zu ihrem Ablauf weiter, längstens aber bis zum 31. Dezember 2030. Danach brauchen Sie den neuen Schein auf Lebenszeit.
Was kostet der neue Fischereischein in NRW?
18 € online oder 30 € bei der Kommune – einmalig, denn der Schein gilt auf Lebenszeit. Dazu kommt die Fischereiabgabe: 10 € pro Jahr oder 30 € für fünf Jahre (mit Gebühr 14 €/42 € online).
Gibt es in NRW noch den Jugendfischereischein?
Nein, er wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren angeln ohne Schein in Begleitung eines Scheininhabers; die Fischerprüfung ist ab 12 Jahren möglich.
Müssen Angler aus anderen Bundesländern in NRW zahlen?
Ja. Seit Juli 2026 müssen auch Inhaber eines Fischereischeins aus einem anderen Bundesland die NRW-Fischereiabgabe zahlen, wenn sie in NRW angeln.
Quellen: recht.nrw.de (1) · recht.nrw.de (2) · land.nrw · stadt-koeln.de. Geprüft am 30. September 2026.